Das ist doch mal eine Gute Frage!
Das regelt das Jugendschutzgesetz!
Bei Jugendlichen ab 14 Jahren:
▶︎ In Begleitung der Eltern ist dann tatsächlich Wein, Sekt oder Bier erlaubt.
Enthält der Glühwein keinen Schnaps, dürfen Sie schon mal mit Ihrem Teenie anstoßen.
Das können aber nur die...