"§ 1358 BGB, wonach der Mann berechtigt war, den Arbeitsvertrag der Frau zu kündigen, wenn er dies beim Vormundschaftsgericht beantragt hatte, wurde durch Art. 1 Nr. 7 des GleichberechtigungsG aufgehoben." (vom 8. Juni 1957)
Ab 1. Juli 1958
§ 1358 (weggefallen)
Mal ehrlich wer hat so einen schwachsinn erst verabschiedet?