30.06.2015 - Deutscher Bundestag: Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" existiert!!

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FSK 18
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Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt,
dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und
die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger,
sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033).
Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt
und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde,
"damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung
für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".

Quelle: ->> Deutscher Bundestag - Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich

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