Auch Säuglinge müssen sich jetzt ausweisen!

Neelixya

FSK 18
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Pass-Neuregelung

Wenn Eltern bisher den Urlaub vorbereiteten, mussten sie nur an den eigenen Ausweis denken. Die Kinder waren schließlich in den Reisedokumenten eingetragen. Das ändert sich allerdings ab heute. Jetzt braucht jedes Kind sein eigenes Reisedokument – von Geburt an und mit aktuellem Foto!

Eine Übergangsfrist gibt es nicht! Die Neuregelung tritt heute, Dienstag, den 26. Juni 2012, in Kraft. „Kindern ohne gültigen Pass kann im Ausland die Einreise verweigert werden“, sagt die Reiserechts-Expertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Doch welches Dokument muss beantragt werden? Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis?

Das hängt in erster Linie vom Alter des Kindes ab. Je nach Dokument, unterscheiden sich auch Kosten, mitzubringende Unterlagen und Wartezeiten. Voraussetzung ist in jedem Fall die deutsche Staatsangehörigkeit.

Kinderpass Wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig oder bis das Kind 12 Jahre alt wird. Es enthält keine digitalisierten Informationen und keine Fingerabdrücke. Das Kind muss sein Dokument ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben. Außerdem müssen die Geburtsurkunde und ein Foto eingereicht werden. Der Kinderreisepass kann in vielen Behörden sofort ausgestellt werden und kostet 13 Euro. Für 6 Euro kann das Dokument verlängert werden.

Reisepass Wird normalerweise für Kinder ab 12 Jahren ausgestellt, auf Wunsch der Eltern aber auch schon früher. Auf einem Chip sind Daten über den Pass und seinen Inhaber gespeichert, außerdem das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke. Der Pass ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, danach 10 Jahre. Er kann nicht verlängert werden. Der Antrag für einen Reisepass muss von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern des Kindes gestellt werden. Dort müssen außerdem ein Foto und entweder der alte Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Der elektronische Reisepass kostet bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro. Seine Ausstellung dauert ungefähr vier bis sechs Wochen. Ein Expresspass wird innerhalb von drei Werktagen geliefert, kostet aber zusätzlich 32 Euro.

Personalausweis: Wird normalerweise nur für Menschen ab 16 Jahren ausgestellt, auf Wunsch der Eltern schon früher. Wer 16 Jahre alt wird, muss laut Gesetz einen Personalausweis haben. Bei Minderjährigen können die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Ausweis bestellen. Es müssen ein Foto und entweder ein Kinderreisepass, Reisepass oder die Geburtsurkunde eingereicht werden. Bis zum 24. Lebensjahr betragen die Gebühren für den 6 Jahre gültigen Personalausweis 22,80 Euro. Die Wartezeit beträgt drei bis vier Wochen. Das Dokument kann nicht verlängert werden.

Aber gilt der Eltern-Pass mit dem Kindereintrag denn jetzt noch?

Ja. Das ist in der EU-Passverordnung ganz klar geregelt: „Für den Inhaber des Dokuments wird die ursprüngliche Gültigkeit nicht beeinträchtigt, so Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eltern müssen also – wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe noch nicht überschritten ist – keine neuen Dokumente beantragen. Gültige Pässe mit ungültigem Kindereintrag könnten sich nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Hauptsache der Staat bekommt wieder Sinnlos Geld in den Arsch geblassen :Finger:
 
son pass musste ich für meine kleine auch schon nach der geburt machen, weil ich immer mit ihr in die schweiz bin.
 
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Meine ist 13 Tage alt ... das Sie nen Paß brauch halte ich für völligen Schwachsinn!!
Einfach nur Geld macherei.

Vorallem wieviele Bilder muss ich machen damit meine Tochter genau so schaut wie Sie schauen darf :mhh:
 
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