Empörung bei Millionen Internet-Benutzern!
Internetfähige Computer sind GEZ-pflichtig!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Rundfunk-Gebühr für Computer rechtens ist.
Internetfähige PC seien Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags, begründete das Gericht seine Entscheidung. Nach diesen Regelungen komme es für die Gebührenpflicht lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfangbereit gehalten würden und nicht darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen mit dem Rechner empfange.
Ebenso sei es unerheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden sei. Es genüge die technische Voraussetzung dazu, damit Gebühren entrichtet werden müssten. (Az: BVerwG 6 C 12.09,6 C 17.09 und 6 C 21.09)
Die Rundfunkanstalten halten die Besitzer von internetfähigen PC für gebührenpflichtig, weil sich mit ihnen Sendungen empfangen lassen, die mit einem sogenannten Livestream ins Internet gestellt werden.
Wenn der Besitzer allerdings bereits ein Rundfunkgerät in derselben Wohnung oder demselben Betrieb angemeldet hat, braucht er für den PC wegen der Zweitgeräte-Befreiung nicht zahlen.
Geklagt hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student, die in ihren Büros und der Wohnung kein Rundfunkgerät angemeldet hatten, aber dort jeweils internetfähige PC besaßen.
Die Gebührenpflicht verletze auch nicht die Grundrechte der Kläger auf Informationsfreiheit, auf freie Berufsausübung oder den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht. Allerdings könnten die Rundfunkanstalten an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lasse. Andernfalls könnte sich die gesetzliche Gebührengrundlage doch als verfassungswidrig
Die spinnen einfach nur noch ... Geld den Bürgern abzocken is das einzige was der Staat kann :Finger: