Darf der Vermieter das verlangen?

Gerti

FSK 18
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Guten Tag,
ich habe mich hier angemeldet, zum einen weil ich Lust auf Gedankenaustausch habe und auch andere Themen in diesem Forum spannend finde, aber auch weil ich eine konkrete Frage habe, und hier den Mietrechtbereich gesehen habe. Und zwar ist mein jüngerer Bruder aktuell in einer schwierigen Lage. Er wird in wenigen Wochen umziehen, Wohnung ist natürlich schon gekündigt, aber auf einmal verlangt der Vermieter von ihm, dass er streicht. Ich dachte das muss man nicht machen als Mieter? Kennt sich hier jemand damit aus?

Danke schon mal!
 
Erst mal Herzlich Willkommen :zwink:

Wie lange war er in der Wohnung drin?
Wurde die Wohnung bei Einzug komplett Renoviert übergeben?
Und was steht im Mietvertrag drin?
 
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Herzlich Willkommen bei uns im Forum! Ich hoff, du bringst viele und diverse Meinungen und Ansichten mit ein. Auf dass es ein reges Miteinander wird!

Zu deiner Frage: Das kommt drauf an, was im Mietvertrag festgehalten wurde und wie die Wohnung aussah, als er eingezogen ist. Normalerweise muss ein MIeter Arbeiten nur in mittlerer Art und Güte (siehe § 243 Abs. 1 BGB) leisten. Schönheitsreparaturen wie

Streichen der Wände
Lackieren von Heizkörpern oder Eingangstüren und Fenster von innen
Ausbessern von Löchern

muss der Mieter normalerweise vornehmen. Was nicht drunter fällt, ist: Lackieren von Fenstern und Türen von Außen, Parkett abschleifen, Fußböden erneuern, Armaturen im Bad erneuern.

Anders verhält es sich mit Schäden, die müssen beseitigt werden.
Ich geb dir noch mal eine Seite: Schönheitsreparaturen bei Auszug - was ist erlaubt, was nicht? Auf der steht, was der Mieter leisten muss und was nicht. und auch, was er bei den Verträgen beachten sollte.

Am besten ist immer Kommunikation zwischen den Parteien!
 
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Das steht im Mietvertrag. Vor ein paar Jahren wurde allerdings das Vermieterrecht dahingehend gestärkt, dass nicht nur das Streichen der Wände, sondern sogar Renovierungen auf die Mieter ausgelagert werden können. Wände streichen kenne ich als obligatorisch, man hinterlässt die Whg. ja auch nicht "zugemüllt"
 
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