Da fragt man sich ernsthaft ob die noch ganz sauber sind???
Wie kann man auf die Idee kommen neben Männlich und Weiblich noch ein drittes Geschlecht zu fordern?
Irgendwann ist auch mal gut neben Mann und Frau gibt es nichts mehr,
das ist nicht normal und das wissen wir alle!!
Wie kann man auf die Idee kommen neben Männlich und Weiblich noch ein drittes Geschlecht zu fordern?
Irgendwann ist auch mal gut neben Mann und Frau gibt es nichts mehr,
das ist nicht normal und das wissen wir alle!!
Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert.
Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht (Az. 1 BvR 2019/16).
Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen wird.
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister gestellt.
Vanja (27) war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist Vanja weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.
► Dem Beschluss zufolge könnten in Deutschland bis zu 160 000 intersexuelle Menschen leben. Seit November 2013 sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, die Eintragung offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.
Das sollte auch den Druck von Eltern und Ärzten nehmen, im Zweifel mit einer Operation für Klarheit zu sorgen. Denn an deren Folgen leiden etliche Intersexuelle ein Leben lang.
Quelle:
Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht für Intersexuelle -
Politik -
Bild.de
Sollten lieber endlich was in der Familienpolitik machen bei dem vor allem Kinder und Väter diskriminiert werden!Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht (Az. 1 BvR 2019/16).
Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen wird.
Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister gestellt.
Vanja (27) war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist Vanja weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.
► Dem Beschluss zufolge könnten in Deutschland bis zu 160 000 intersexuelle Menschen leben. Seit November 2013 sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, die Eintragung offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.
Das sollte auch den Druck von Eltern und Ärzten nehmen, im Zweifel mit einer Operation für Klarheit zu sorgen. Denn an deren Folgen leiden etliche Intersexuelle ein Leben lang.
Quelle:
Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht für Intersexuelle -
Politik -
Bild.de