Das Grundgesetz ist Ungültig und ist keine Verfassung!

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Artikel 23 des Grundgesetz Regelte den Geltungsbereich des Gesamten Grundgesetzes!
Dieser Artikel wurde am 17.07.1990 vom Außenminister der USA James Baker aufgehoben:

Art. 23 GG

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder
Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

"Urteil" des OMF-"brd"-"Bundesverwaltungsgerichtes" (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

- Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird. -


Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können,
in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt,
ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Hier nochmal der Link für die jenigen die hier eventuell als Gast lesen und sich fragen wo steht das.
Aufhebung Artikel 23 siehe Link: http://www.bundestag.de/dokumente/daten ... index.html

Für die, die es immer noch nicht verstehen wollen,
die Gesetze der BRD sind UNGÜLTIG seit 17.07.1990 !!!

Hier noch eine genaue Erklärung:

 
Im Mai 1949 wurde also das Grundgesetz eingeführt in der amerikanischen und der britischen Besatzungszone.
Die Bundesrepublik Deutschland entstand aber erst im September 1949 und es ist unmöglich von einer Verfassung zu sprechen, die vor dem Staate vorhanden ist.
Das Grundgesetz kann also keine Verfassung sein, sondern vielmehr die Geschäftsbedingungen eines Konzerns.
So paßt es wieder!
 
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