Anonymisiert

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Die Woche vor dem 2. Weltkrieg

Die Geschichte der letzten Augustwoche 1939, das eigentliche diplomatische Vorspiel des deutsch-polnischen Krieges,
ist in den vom Auswärtigen Amt als Weißbuch herausgegebenen Urkunden enthalten.
Adolf Hitler brachte durch sein Antwortschreiben an Chamberlain vom 23. August und eine dem britischen Botschafter
Sir Neville Henderson am 25.August in Berchtesgaden gemachte Erklärung die Auseinandersetzung
auf den beiden Ebenen des deutsch-polnischen Problems und der deutsch-englischen Beziehungen gleichzeitig in Fluss.

Er ließ auf der einen Seite keinen Zweifel, daß Polens Provokationen und Terrormaßnahmen für das Reich unerträglich geworden seien
und daß auch das Danzig-Korridor-Problem seine Lösung finden müsse und werde.
Auf der anderen Seite hat Hitler wie schon in der Reichstagsrede vom 28. April,
die auch den deutsch-englischen Flottenpakt der Einkreisungspolitik wegen für hinfällig erklärt hatte,
das Britische Empire bejaht und angekündigt,
"er werde sofort nach Lösung der deutsch-polnischen Frage mit einem Angebot an die britische Regierung herantreten".

Gleichzeitig wurde England und in einem Führerschreiben an Daladier auf dessen Appell hin -
auch Frankreich reiner Wein über die zu erwartende Lage im Kriegsfall eingeschenkt:
"Im Unterschied zu dem letzten Kriege würde Deutschland keinen Zweifrontenkrieg mehr zu führen haben... "
- "Ich bin mir im klaren über die schweren Konsequenzen, die ein solcher Konflikt mit sich bringt.
Ich glaube aber, die schwerste würde Polen zu tragen haben, denn ganz gleich, wie auch ein Krieg um diese Frage ausging,
der polnische Staat von jetzt wäre so oder so verloren."

Das britische Memorandum vom 28. August gibt zu,
daß einer umfassenden deutsch-englischen Verständigung "eine Lösung der zwischen Deutschland und Polen bestehen-
den Differenzen vorangehen muß",
verschanzt sich aber wieder hinter dem Garantie-abkommen und redet schließlich direkten Verhandlungen zwischen Berlin
und Warschau das Wort.

Am 29. August erklärte sich Deutschland durch ein dem britischen Botschafter nachmittags 18.45 Uhr übergebenes Antwortschreiben einverstanden,
"die vorgeschlagene Vermittlung der Kgl. Britischen Regierung zur Entsendung einer mit allen Vollmachten verse-
henen polnischen Persönlichkeit nach Berlin anzunehmen.

Sie (die Reichsregierung) rechnet mit dem Eintreffen dieser Persönlichkeit für Mittwoch, den 30. August 1939.
Die Reichsregierung wird die Vorschläge einer für sie akzeptablen Lösung sofort ausarbeiten und diese,
wenn möglich, bis zur Ankunft des polnischen Unterhändlers auch der Britischen Regierung zur Verfügung stellen".
In den nächsten 48 Stunden wurde die Reichsregierung auf ihrem Verhandlungsangebot sitzen gelassen,
da am 30. der britische Botschafter in einem neuen Memorandum mitteilte,
es sei nach Londoner Ansicht "untunlich", die deutsch-polnischen "Fühlungnahme schon heute herzustellen",
und noch am 31.nachmittags der polnische Botschafter in Berlin erklärte, er sei "nicht bevollmächtigt,
in irgendeine Diskussion einzutreten oder gar zu verhandeln".

Stattdessen traf bereits am 30.August, nachmittags 17.30 Uhr die telefonische Mitteilung des deutschen Geschäftsträgers aus Warschau ein,
daß Polen durch Maueranschlag die allgemeine Mobilmachung befohlen und als ersten Mobilmachungstag den 31. August bestimmt hatte.

Ein am 31. August 1939 um 21.15 Uhr in Berlin über den Rundfunk veröffentlichter
"Vorschlag für eine Regelung des Danzig-Korridor-Problems sowie der deutsch-polnischen Minderheitenfrage"
war in allen Einzelheiten dem britischen Botschafter in der Nacht vorher vom Reichsaußenminister vorgelesen worden:

Vorschlag für eine Regelung des Danzig-Korridor-Problems sowie der deutsch-polnischen Minderheitenfrage vom 31. August 1939:
  1. Die Freie Stadt Danzig kehrt auf Grund ihres rein deutschen Charakters sowie des einmütigen Willens ihrer Bevölkerung sofort in das Deutsche Reich zurück.
  2. Das Gebiet des so genannten Korridors, das von der Ostsee bis zu der LinieMarienwerder-Graudenz-Kulm-Bromberg (diese Städte einschließlich) und dann etwa westlich nach Schönlanke reicht, wird über seine Zugehörigkeit zu Deutschland oder zu Polen selbst entscheiden.
  3. Zu diesem Zweck wird dieses Gebiet eine Abstimmung vornehmen. Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen, die am 1. Januar 1918 in diesem Gebiete wohnhaft waren oder bis zu diesem Tage dort geboren wurden, und desgleichen alle an diesem Tage in diesem Gebiet wohnhaft gewesenen oder bis zu diesem Tage dort geborenen Polen, Kaschuben usw. Die aus diesem Gebiet vertriebenen Deutschen kehren zur Erfüllung ihrer Abstimmung zurück. Zur Sicherung einer objektiven Abstimmung sowie zur Gewährleistung der dafür notwendigen umfangreichen Vorarbeiten wird dieses erwähnte Gebiet ähnlich dem Saargebiet einer sofort zu bildenden internationalen Kommission unterstellt, die von den vier Großmächten Italien, Sowjetunion, Frankreich, England gebildet wird. Diese Kommission übt alle Hoheitsrechte in diesem Gebiet aus. Zu dem Zweck ist dieses Gebiet in einer zu vereinbaren den kürzesten Frist von den polnischen Militärs, der polnischen Polizei undd en polnischen Behörden zu räumen.
  4. Von diesem Gebiet bleibt ausgenommen der polnische Hafen Gdingen, der grundsätzlich polnisches Hoheitsgebiet ist, insoweit er sich territorial auf die polnische Siedlung beschränkt. Die näheren Grenzen dieser polnischen Hafenstadt wären zwischen Deutschland und Polen festzulegen und nötigenfalls durch ein internationales Schiedsgericht festzusetzen.
  5. Um die notwendige Zeit für die erforderlichen umfangreichen Arbeiten zur Durchführung einer gerechten Abstimmung sicherzustellen, wird diese Abstimmung nicht vor Ablauf von 12 Monaten stattfinden.
  6. Um während dieser Zeit Deutschland seine Verbindung mit Ostpreußen und Polen seine Verbindung mit dem Meere unbeschränkt zu garantieren, werden Straßen- und Eisenbahnen festgelegt, die einen freien Transitverkehr ermöglichen. Hierbei dürfen nur jene Abgaben erhoben werden, die für die Erhaltung der Verkehrswege bzw. für die Durchführung der Transporte erforderlich sind.
  7. Über die Zugehörigkeit des Gebietes entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  8. Um nach erfolgter Abstimmung - ganz gleich, wie diese ausgehen möge - die Sicherheit des freien Verkehrs Deutschlands mit seiner Provinz Danzig-Ostpreußen und Polen seine Verbindung mit dem Meere zu garantieren, wird, falls das Abstimmungsgebiet an Polen fällt, Deutschland eine exterritoriale Verkehrszone, etwa in Richtung von Bütow-Danzig bzw. Dirschau, gegeben zur Anlage einer Reichsautobahn sowie einer vier gleisigen Eisenbahnlinie. Der Bau der Straße und der Eisenbahn wird so durchgeführt, daß die polnischen Kommunikationswege dadurch nicht berührt, d.h. entweder über- oder unterfahren werden. Die Breite dieser Zone wird auf einen Kilometer festgesetzt und ist deutsches Hoheitsgebiet. Fällt die Abstimmung zugunsten Deutschlands aus, erhält Polen zum freien und uneingeschränkten Verkehr nach seinem Hafen Gdingen die gleichen Rechte einer ebenso exterritorialen Straßen- bzw. Bahnverbindung, wie sie Deutschland zustehen würden.
  9. Im Falle des Zurück fallens des Korridors an das deutsche Reich erklärt sich dieses bereit, einen Bevölkerungsaustausch mit Polen in dem Ausmaß vorzunehmen, als der Korridor hierfür geeignet ist.
  10. Die etwa von Polen gewünschten Sonderrechte im Hafen von Danzig würden paritätisch ausgehandelt werden mit gleichen Rechten Deutschlands im Hafen von Gdingen.
  11. Um in diesem Gebiet jedes Gefühl einer Bedrohung auf beiden Seiten zu beseitigen, würden Danzig und Gdingen den Charakter einer Handelsstätte erhalten, d.h. ohne militärische Anlagen und militärische Befestigungen.
  12. Die Halbinsel Heia, die entsprechend der Abstimmung entweder zu Polen oder zu Deutschland käme, würde in jedem Fall ebenfalls zu demilitarisieren sein.
  13. Da die Deutsche Reichsregierung heftigste Beschwerden gegen die polnische Minderheiten behandlung vorzubringen hat, die polnische Regierung ihrerseits glaubt, auch Beschwerden gegen Deutschland vorbringen zu müssen, erklären sich beide Parteien damit einverstanden, daß diese Beschwerden einer international zusammengesetzten Untersuchungskommission unterbreitet werden, die die Aufgabe hat, alle Beschwerden über wirtschaftliche und physische Schädigungen sowie sonstige terroristische Akte zu untersuchen. Deutschland und Polen verpflichten sich, alle seit dem Jahre 1918 etwa vorgekommenen wirtschaftlichen und sonstigen Schädigungen der beiderseitigen Minoritäten wieder gutzumachen, bzw. alle Enteignungen aufzuheben oder für diese und sonstige Eingriffe in das wirtschaftliche Leben eine vollständige Entschädigung den Betroffenen zu leisten.
  14. Um den in Polen verbleibenden Deutschen sowie den in Deutschland verbleibenden Polen das Gefühl der internationalen Rechtlosigkeit zu nehmen und ihnen vor allem die Sicherheit zu gewähren, nicht zu Handlungen bzw. zu Diensten herangezogen werden zu können, die mit ihrem nationalen Gefühl unvereinbar sind, kommen Deutschland und Polen überein, die Rechte der beiderseitigen Minderheiten durch umfassendste und bindende Vereinbarungen zu sichern, um diesen Minderheiten die Erhaltung, freie Entwicklung und Betätigung ihres Volkstums zu gewährleisten, ihnen insbesondere zu diesem Zweck die von ihnen für erforderlich gehaltene Organisierung zu gestatten. Beide Teile verpflichten sich, die Angehörigen der Minderheit nicht zum Wehrdienst heranzuziehen.
  15. Im Falle einer Vereinbarung auf der Grundlage dieser Vorschläge erklären sich Deutschland und Polen bereit, die sofortige Demobilmachung ihrer Streitkräfte anzuordnen und durchzuführen.
  16. Die zur Beschleunigung der obigen Abmachungen erforderlichen weiteren Maßnahmen werden zwischen Deutschland und Polen gemeinsam vereinbart.

Die 16-Punkte-Vorschläge der Reichsregierung zur Beseitigung der deutsch-polnischen
Spannungen verlangten also nur die sofortige Rückkehr Danzigs zum Reich.

Im Korridor sollte erst nach Jahresfrist eine Abstimmung unter Kontrolle der vier Großmächte Italien,
Sowjetunion, Frankreich und England über die künftige Zugehörigkeit zu Deutschland oder Polen entscheiden.

Gdingen sollte polnisch bleiben und ebenso wie Danzig entmilitarisiertes Gebiet sein.
Durch das Ausbleiben eines bevollmächtigen polnischen Unterhändlers sah die Reichsregierung
"auch diesmal ihre Vorschläge praktisch als abgelehnt an".

Am 1. September setzte die deutsche militärische Abwehraktion gegen Polen ein,
nachdem noch vor Mitternacht schwerste Übergriffe auf deutsches Reichsgebiet gemeldet waren.

"Polen hat nun heute Nacht zum ersten mal auf unserem eigenen Territorium auchdurch reguläre Soldaten geschossen. Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurück geschossen!"

Mit diesen Worten bestätigte Adolf Hitler am 1 . September vor dem Reichstag den Beginn der Aktion,
nachdem er in den ersten Morgenstunden seinen Aufruf an die Deutsche Wehrmacht erlassen hatte.
Danzigs Aufnahme ins Reich wurde Gesetz.
Am Abend des gleichen Tages überreichten erst der britische und anschließend der französische Botschafter
gleich lautende Noten mit der Forderung,
die deutschen Truppen "unverzüglich aus polnischem Gebiet zurückzuziehen",
widrigenfalls die beiden Westmächte "ohne Zögern ihre Verpflichtung gegenüber Polen erfüllen" würden.
Der Reichsaußenminister lehnte die in den beiden Noten enthaltene Behauptung eines deutschen Angriffes auf Polen sofort ab.

Am 2. September vormittags teilte der italienische Botschafter mit,
Italien habe "noch die Möglichkeit, von Frankreich, England und Polen eine Konferenz annehmen zu lassen"
auf der Grundlage eines "Waffenstillstandes, der die Armeen lässt, wo sie jetzt sind".
Am gleichen Abend jedoch musste der italienische Botschafter den Reichsaußenminister dahin verständigen,
daß die von Deutschland wie von Frankreich begrüßte Initiative des Duce durch England
mit Berufung auf die "Invasion" Polens und die "einseitige Lösung" in Danzig abgelehnt sei.

Der diplomatische Schlussakt in zwei Auftritten spielte sich dann am 3. September ab.
9 Uhr vormittags überreichte der britische Botschafter ein auf zwei Stunden befristetes Ultimatum,
nach dessen begründeter Ablehnung durch die Reichsregierung England sich im Kriegszustand mit dem Reich befindlich erklärte.
Der französische Botschafter brachte mittags der Reichsregierung zur Kenntnis,
daß Frankreich sich verpflichtet sehe, seine vertraglichen Bindungen gegenüber Polen ab 3. September 17 Uhr zu erfüllen.

Damit wurde der deutsch-polnische Krieg um die Lösung der Korridorfrage und der Befreiung Danzigs
durch den Eintritt der britischen und französischen Nation
mitsamt ihren weltweiten Kolonien in das Kriegsgeschehen zu einem Weltkrieg.

Das Unheil nahm seinen Lauf....

Quelle: Full text of "Vorschlag für eine Regelung des Danzig-Korridor-Problems sowie der deutsch-polnischen Minderheitenfrage vom 31. August 1939 (16-Punkte)"