Der Einigungsvertrag und der Zwei-plus-Vier-Vertrag sind Ungültig

Anonymisiert

FSK 18
Benutzer seit
2 Mai 2007
Beiträge
302
Bewertungen
Reactions
4
3
Der in Deutschland genannte 2+4 Vertrag heisst 4+2 Vertrag und nicht anders rum.

Zum Vertrag selbst, die Verwaltungen BRD und DDR sind und waren keine Staaten, darüber sind wir uns doch einig oder?!

Denn weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland,
noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik,
kann über die Grenzen Deutschlands verhandeln.
Dieses bleibt allein der Regierung des Deutschen Reiches vorbehalten.

Also kann keiner von den beiden über das Land des Deutschen Reiches Verfügung.

Oder kann etwa dein Verwalter deiner Mietswohnung einfach so
deine Wohnung ohne mit wissen deines Vermieters die Wohnung an einen Bekannten verkaufen??
Nein?! seht Ihr!!!

Und genau das hat die BRD und die DDR versucht bzw noch schlimmer den die Verwaltung BRD und DDR waren bereits nicht mehr existent zum Zeitpunkt des 4+2 Vertrags!!

Ebenso kann nur die Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag
mit den „Siegermächten“ des Zweiten Weltkriegs unterzeichnen.
Nur eine vom Volke legitimierte und handlungsfähige Regierung
des Deutschen Reiches kann diesen Friedensvertrag aushandeln und unterzeichnen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches
und kann somit auch keine Verträge unterzeichnen,
welche die Grenzen des Reiches betreffen.
Daß der 4 + 2 Vertrag kein Friedensvertrag ist, erkennt man bereits daran,
daß die Artikel 53 und 107 der UN-Charta (Feindstaatenklauseln, siehe Anhang) immer noch gültig sind.

Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBI. 1990, Teil II, Seite 890) ist ungültig.

Begründung:

Artikel 1 des Einigungsvertrages besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg - Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990,
gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden.
Artikel 23 des GG wurde jedoch bereits am 17.07.1990,
auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten zum GG,
mit Wirkung ab 18. 07. 1990, 00.00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben (BGBI, 1990, Teil II, S. 890) 23.09.1990,
siehe zusammengefaßter Jahresbericht in der rechtsstaatlichen Bibliothek in Washington, USA).
Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen.
Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des GG beitreten.

Juristisch gesehen ist ein Einigungsvertrag schon deswegen nichtig,
weil zwischen zwei deutschen Teilstaaten, welche aus verwaltungstechnischen Gründen getrennt waren,
und welche beide Provisorien waren, kein Vertrag notwendig ist, sie wieder zusammenzufügen.

Hoffe ich konnte ein wenig licht ins dunkle bringen!
 
Publiziert am 16/08/2013 von ironleafs

Original: http://www.eisenblatt.net/?p=18778

Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null,
nichtig erklärt und verabschiedet worden.


Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 1991- BvR 1341/90-
wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands-
Einigungsvertragsgesetz- …. unvereinbar und nichtig.

Hier ist es nachzulesen:
http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?b...[@attr_id='bgbl191s1215b.pdf']__1376388761374

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt,
dass es zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung)
wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben.
Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden.
Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.


Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland
auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland.
Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle,
Ereignisse oder Gegebenheiten, die außerhalb des Geltungsbereiches
des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden
oder stattgefunden haben,
zum Anlass und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen.
Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit
und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

- Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger

- Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden)

- Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln

Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden!

Quelle: Für nichtig oder verfassungswidrig erklärte Bundesgesetze

Davon wird dem Deutschen Volk nichts in den Mainstream erzählt!
 
Einen Kommentar schreiben...
Kommentar
Einen Kommentar schreiben...
Hier die Ansicht des Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht:

1. Grundlage jedes Rechtssystems ist, dass höhere Rechte nicht durch untergeordnete gebrochen
werden können. So bricht Bundesrecht Landesrecht, europäisches Recht Bundesrecht und
Völkerrecht europäisches Recht. In Art. 25 des „Grundgesetzes“ verpflichtet sich die „Bundesrepublik
Deutschland“ Völkerrecht anzuerkennen und legt fest, dass dieses anderen Gesetzen vorgeht.

2. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern
besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die
Hauptsiegermacht, die vereinigten Staaten von Amerika, beschlagnahmt
(vgl. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. 1) (Deutschlandvertrag, BGBl. 1955 II S. 301).

3. In besetzten Gebieten gilt völkerrechtlich die Haager Landkriegsordnung. In dieser ist geregelt,
dass ein Staat seine Hoheitsgewalt erst nach der Schließung eines Friedensvertrages mit den
Kriegsgegnern erlangen kann. Völkerrechtlich ist dieses Gesetz laut Art. 25 „GG“ demselben
übergeordnet.

4. Da Deutschland bis zum heutigen Tag (nicht zuletzt durch die Trennung) keinen Friedensvertrag
geschlossen hat, gilt die Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UN-
Charta). Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden.

5. Die „Bundesrepublik Deutschland“ war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des
beschlagnahmten Deutschen Reiches, sondern nur ein besatzungsrechtliches Mittel zur
Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit (u.a. 2BvL6/56, 2Bvf1/73,
2BvR373/83; BVGE 2, 266 (277); 3, 288 (319ff; 5. 85 (126); 6, 309, 336 und 363).

6. Das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des
konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.

7. Das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“ erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung
gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“. Nach geltendem Völkerrecht (Haager
Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBl. 1910)) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte
Zeit“. Diese provisorische Natur kommt im „GG“ Im Art. 146 zum Ausdruck.

8. Mit der Streichung des Art. 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das „Grundgesetz“, sondern die
„Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen. Die Alliierten
verfügten am 17.07.1990 während der Pariser Konferenz, dass das „Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland“ mit dem Wegfallen des territorialen Geltungsbereiches als Ganzes
seine Gültigkeit verliert (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890 vom 23.09.1990).

9. Mit dem Erlöschen des „Grundgesetzes“ ist die Weimarer Verfassung von 1919 wieder in Kraft
getreten. Diese ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des deutschen Volkes. Die
Weimarer Verfassung gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung
bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen (siehe SHAEF-Gesetz Nr.1).

10. Der „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl. 1990, Teil II, Seite 890) ist völkerrechtlich, als
auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig. Man kann am 31.08.1990 nicht zu etwas beitreten,
was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Ein rechtswirksamer Beitritt der „neuen
Bundesländer“ konnte also zu keinem Zeitpunkt erfolgen.

11. In der Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“ (die bewußt selten veröffentlicht wird), wurde
die Fortgeltung des alliierten Rechts und die weiterhin ausstehende Einheit von Deutschland bestätigt:
"Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin
und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren
Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden."

12. Auch der am 12.09.1990 unterzeichnete „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland“, der sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“*, (BGBL II 1990, S. 1318 ff.) ist ungültig. Alliierte Rechte
und Vorbehalte gelten bis heute weiter. Sie sind nicht – wie allgemein angenommen und behauptet – mit
diesem Vertrag suspendiert oder aufgehoben worden. Dies folgt aus dem Punkt 6 der Präambel und den
Artikeln 2 und 4 des „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom
25.09.1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), worin unmissverständlich steht, dass alle Rechte und
Verpflichtungen der alliierten Behörden weitergelten, die in oder in Bezug auf Berlin erlassen wurden.
Das trifft somit auf alle alliierten Entscheidungen zu, denn alle alliierten Entscheidungen sind in Groß-
Berlin ergangen.

13. Folglich haben die Behörden der aufgelösten „Bundesrepublik Deutschland“ keine Hoheitsrechte
mehr und ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Dies gilt im besonderen auf dem Gebiet der ehemaligen
„DDR“, da dieses NIE Teil der „Bundesrepublik Deutschland“ war.

Fazit: Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist de jure erloschen. In Artikel 25 des
„Grundgesetzes“ verpflichtet sich die „BRD“, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts
anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den Gesetzen vor und
erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Daher haben
jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland keine
Rechtsgültigkeit mehr!
* Noch eine Ausführung zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“: Die dort behauptete Souveränität der
Bundesrepublik Deutschland ist nur Schein – schon deshalb, weil dieser „Vertrag“ nicht vom Deutschen
Staat, sondern von einem Marionettenregime abgeschlossen wurde. Dieses war nicht vom Deutschen
Volk bevollmächtigt, sondern von den Siegermächten verpflichtet. Diese haben folglich mit sich selbst
kontrahiert. Ein solcher Akt ist nichtig (arg. § 181 BGB)!
Im übrigen ist es bereits in Bezug auf den Inhalt nicht zutreffend, der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ habe
Deutschland die Souveränität gegeben. In der erkennbaren Absicht, das Deutsche Volk über seine
Ohnmachtslage zu täuschen, hat die „Regierung“ folgende Manipulation in Szene gesetzt: Im erwähnten
Vertrag, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde, ist vollmundig die uneingeschränkte
Souveränität Deutschlands verlautbart wie folgt:
ARTIKEL 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte
Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden
hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als
Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen,
Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte
aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren
Angelegenheiten.
Dreizehn Tage später wurde die Souveränitätsklausel mit dem separaten „Übereinkommen zur
Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25. September 1990 wieder „eingesammelt“.
(BGBl. 1990 II S. 1274)

Wenn die „Regierung“ also heute noch immer behauptet, der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ hätte Deutschland
die Souveränität zurückgegeben, dann begeht sie damit einen eindeutigen Betrug, den der geneigte
Leser gern im angegebenen Gesetzblatt nachlesen kann.


Kommentar dazu:

Und da Schäuble selbst den Einigungsvertrag mit ausgehandelt hat, weiss er wohl, was er sagt, wenn er jetzt den Bankern gegenüber bestätigt, sie bräuchten keine Angst vor einer Nationalstaatlichkeit Deutschlands, die einer Fiskalunion bis hin zu einer neuen europäischen (Zentral-)Governance entgegen stehen könnte, denn eine solche Nationalstaatlichkeit Deutschland existiere aus Ermangelung einer Souveranität Deutschlands seit 1945 NICHT mehr !!!!

Weiter führt Schäuble aus: für die angestrebte Fiskalunion genügen kleine Paragraphen-Änderungen. (m.a.W.: Volk und Volksvertretungen brauchen nicht gefragt zu werden!).

Ist sich eigentlich Jemand der Brisanz dieser Ausführungen Schäubles bewusst, jetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht weitere integrative Schritte Deutschlands ohne demokratischen Entscheid in Deutschland ausschließt?


So habt Ihr das Verstanden?? Seid 1990 hat die Bundesrepublik und all Ihre Organisationen keine Befugnisse mehr!
Deshalb auch die Änderung von Ämter in Firmen...

Nein das ist keine Verschwörung, das ist die Realität die man selbst nachlesen kann!!

ZPO, StPO, OWiG, GVG haben keinen Geltunsbereich mehr!! | Pinnunity - Deine Pinnwand Community
 
Einen Kommentar schreiben...
Kommentar
Einen Kommentar schreiben...
im mainstream wird soviel nicht erzählt...
 
Einen Kommentar schreiben...
Kommentar
Einen Kommentar schreiben...
Das könnte eine massen Panik auslösen, Bürgerkriegs zustände usw.
Fakt ist das dies ans Licht kommen muss, jedoch nicht als Lüge!!
 
Einen Kommentar schreiben...
Kommentar
Einen Kommentar schreiben...
könnte,tut es aber nicht,nicht in diesem land.
wenn man mal schaut wie man seit dem mauerfall und der ostöffnung mit den menschen in dem land umgegangen ist,eins zu eins umrechnung der ostmark-soli-steuererhöhung-mehrwertsteuer drastisch rauf-den west arbeitsmarkt geflutet mit neuen arbeitskräften die anfangs weniger lohn akzepierten-dann der zustrohm an russen-sozialleistungen wie vorher bei ehm.ddr angeglichen ebenso arbeitslosengeld,sprich hast in ddr oder russ. eingezahlt bekommst es hier auch ausgezahlt-zinslose darlehen der banken für um und übersiedler-willkommenszahlungen-und immer wieder steuererhöhung,dann der politische gau,spd und grüne stellen regierung und kurz darauf ist die spd so zestritten dass sie abgesetzt gehörte weil nicht mehr regierungsfähig,und immer wieder steuerschrauben,agendas,und beitragserhöhungen bei krankenkassen-flutung durch immer mehr menschen die sozialleistungen bekommen weil sie europäer sind oder aus anderen "gründen"-abwanderung der konzerne nach asien-lohntreiberei durch die zeitarbeitsfirmen-manager gehälter die unverschämt sind-mauscheleien mit konzernen und regierung-drangsalierungen auf ämtern gegenüber den "nativen"-gesetze wie erbschafssteuerverarschung bei der die pfeffersäcke wieder mal die taschen voll stopfen können und normalo muss blechen-unsere rentner die das land am laufen hielten mit nullrunden jahrelang abspeisen und dann auf eimal so doll rauf,dass die hälfte wieder an die steuer geht-maut auf den autobahnen auch für deutsche die ja eh schon für die strassen kfz steuer gelöhnt haben und auch beim sprittanken dreimal abgesteuert werden obwohl doppelt besteuern gar net geht usw...

nein der deutsche steht nicht auf und holt die rote karte raus,weil es genug an kurzweil gibt damit man sich nicht darüber gedanken machen muss,falls doch ist immer wo ne em-wm olympiade-grosser preis von popelhausen-ein reissack der umgefallen ist aber besser als den leuten reinen wein ein zu schenken,aber warum sollte man auch is ja eh allen bumms.

ich denke oft darüber nach was passiert wenn heraus käme,dass jesus nicht am kreuz starb,sondern mit maria-magdalena glücklich und mit vielen kindern irgendwo stein alt geworden ist und eines natürlichen todes gestorben wäre.
was würde das für uns bedeuten,für unser leben die kirche,den christlichen glauben?
ich habe sämtliche modelle oft in gedanken durchgespielt.
es würde nix passieren,alles wäre wie vorher selbst wenn es in der zeitung stehen würde.
es würd schlicht kaum einen interessieren!

"s´is halt so,man kan ja eh nix ändern..." ja-nö-schon klar,passt scho.
 
Einen Kommentar schreiben...
Kommentar
Einen Kommentar schreiben...