Der in Deutschland genannte 2+4 Vertrag heisst 4+2 Vertrag und nicht anders rum.
Zum Vertrag selbst, die Verwaltungen BRD und DDR sind und waren keine Staaten, darüber sind wir uns doch einig oder?!
Denn weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland,
noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik,
kann über die Grenzen Deutschlands verhandeln.
Dieses bleibt allein der Regierung des Deutschen Reiches vorbehalten.
Also kann keiner von den beiden über das Land des Deutschen Reiches Verfügung.
Oder kann etwa dein Verwalter deiner Mietswohnung einfach so
deine Wohnung ohne mit wissen deines Vermieters die Wohnung an einen Bekannten verkaufen??
Nein?! seht Ihr!!!
Und genau das hat die BRD und die DDR versucht bzw noch schlimmer den die Verwaltung BRD und DDR waren bereits nicht mehr existent zum Zeitpunkt des 4+2 Vertrags!!
Ebenso kann nur die Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag
mit den „Siegermächten“ des Zweiten Weltkriegs unterzeichnen.
Nur eine vom Volke legitimierte und handlungsfähige Regierung
des Deutschen Reiches kann diesen Friedensvertrag aushandeln und unterzeichnen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches
und kann somit auch keine Verträge unterzeichnen,
welche die Grenzen des Reiches betreffen.
Daß der 4 + 2 Vertrag kein Friedensvertrag ist, erkennt man bereits daran,
daß die Artikel 53 und 107 der UN-Charta (Feindstaatenklauseln, siehe Anhang) immer noch gültig sind.
Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBI. 1990, Teil II, Seite 890) ist ungültig.
Begründung:
Artikel 1 des Einigungsvertrages besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg - Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990,
gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden.
Artikel 23 des GG wurde jedoch bereits am 17.07.1990,
auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten zum GG,
mit Wirkung ab 18. 07. 1990, 00.00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben (BGBI, 1990, Teil II, S. 890) 23.09.1990,
siehe zusammengefaßter Jahresbericht in der rechtsstaatlichen Bibliothek in Washington, USA).
Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen.
Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des GG beitreten.
Juristisch gesehen ist ein Einigungsvertrag schon deswegen nichtig,
weil zwischen zwei deutschen Teilstaaten, welche aus verwaltungstechnischen Gründen getrennt waren,
und welche beide Provisorien waren, kein Vertrag notwendig ist, sie wieder zusammenzufügen.
Hoffe ich konnte ein wenig licht ins dunkle bringen!
Zum Vertrag selbst, die Verwaltungen BRD und DDR sind und waren keine Staaten, darüber sind wir uns doch einig oder?!
Denn weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland,
noch ein besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik,
kann über die Grenzen Deutschlands verhandeln.
Dieses bleibt allein der Regierung des Deutschen Reiches vorbehalten.
Also kann keiner von den beiden über das Land des Deutschen Reiches Verfügung.
Oder kann etwa dein Verwalter deiner Mietswohnung einfach so
deine Wohnung ohne mit wissen deines Vermieters die Wohnung an einen Bekannten verkaufen??
Nein?! seht Ihr!!!
Und genau das hat die BRD und die DDR versucht bzw noch schlimmer den die Verwaltung BRD und DDR waren bereits nicht mehr existent zum Zeitpunkt des 4+2 Vertrags!!
Ebenso kann nur die Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag
mit den „Siegermächten“ des Zweiten Weltkriegs unterzeichnen.
Nur eine vom Volke legitimierte und handlungsfähige Regierung
des Deutschen Reiches kann diesen Friedensvertrag aushandeln und unterzeichnen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches
und kann somit auch keine Verträge unterzeichnen,
welche die Grenzen des Reiches betreffen.
Daß der 4 + 2 Vertrag kein Friedensvertrag ist, erkennt man bereits daran,
daß die Artikel 53 und 107 der UN-Charta (Feindstaatenklauseln, siehe Anhang) immer noch gültig sind.
Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBI. 1990, Teil II, Seite 890) ist ungültig.
Begründung:
Artikel 1 des Einigungsvertrages besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg - Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990,
gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden.
Artikel 23 des GG wurde jedoch bereits am 17.07.1990,
auf Grund der den Alliierten obliegenden Vorbehaltsrechten zum GG,
mit Wirkung ab 18. 07. 1990, 00.00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben (BGBI, 1990, Teil II, S. 890) 23.09.1990,
siehe zusammengefaßter Jahresbericht in der rechtsstaatlichen Bibliothek in Washington, USA).
Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen.
Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des GG beitreten.
Juristisch gesehen ist ein Einigungsvertrag schon deswegen nichtig,
weil zwischen zwei deutschen Teilstaaten, welche aus verwaltungstechnischen Gründen getrennt waren,
und welche beide Provisorien waren, kein Vertrag notwendig ist, sie wieder zusammenzufügen.
Hoffe ich konnte ein wenig licht ins dunkle bringen!