Es gibt kein StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) der BRD

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.. nur das RuStAG!

Warum gibt es kein StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) der BRD??

Ganz einfach schaut euch das mal an:

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Anmerkung:

Man beachte das Ausfertigungsdatum 22.07.1913.


Das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvF 373/83) erklärte 1987 das
dass RuStaG 1913 (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) weiterhin
Gültigkeit besitzt.

Bereits 1973 wurde vom Bundesverfassungsgericht (Az: 2BvF 1/73),
festgestellt das dass Deutsche Reich weiterhin fort existiert,
allerdings Handlungsunfähig ist,
die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Reiches.
Die BRD versucht allerdings dies so gut zu vertuschen wie möglich und
fertigt sich ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz,
in dem folgendes zu lesen ist:

attachment.php

Wer nun diesen ersten Paragraphen liest stellt fest,
das dieser Satz keinen Inhalt hat.
„Deutscher ist..., wer die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt.“
Aber wer besitzt diese nun?


Wenn das RuStaG 1913 also noch in Kraft ist, schauen wir dort mal hinein:

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Da das RuStAG von 1913 im vollem Umfang in Kraft ist, kann es nichts anderes geben und erst Recht kein StAG was die BRiD aus dem RuStAG gemacht hat,
Sie können und dürfen das garnicht ändern!
 
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