Geschlechtsverkehr - Gesetzliche Lage

Neelixya

FSK 18
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In Anbetracht dessen, dass die Gesetzlage bezüglich Geschlechtsverkehr bei vielen immer noch relativ unklar ist und das Suchen der jeweiligen Gesetzlagen sich als ziemlich schwierig erweist, erstelle ich hier den Thread, in dem eine klare Übersicht geboten werden soll.

Generell kann man es so sehen:

Gesetzlich verboten ist . . .

» Du bist unter 14 und dein Sexpartner ist 14 oder älter.
» Du bist 14 oder 15 und dein Sexpartner ist 21 oder älter.
» Du bist 14 oder älter und dein Sexpartner ist unter 14.
» Du bist 21 oder älter und dein Sexpartner ist unter 16.

Gesetzlich erlaubt ist . . .

» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und dein Sexpartner ist mindestens 14.
» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16.

Unabhängig vom Alter ist verboten . . .

» Sex mit Geschwistern.
» Sex mit Eltern oder Großeltern.
» Sex mit Schutzbefohlenen, die jemandem zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind. Dazu zählt z.B. Sex mit Lehrern, Stiefvätern, Beratern, Psychotherapeuten, Pflegern usw.

Quelle: http://www.bravo.de/online/render.php?render=1728