Hallihallo,
meine Frau hat aus erster Ehe eine Tochter, die Sina, die voriges Jahr ihr Studium begonnen hat. Erste eigene Wohnung, WG, klar. Alles super schön. Nun kam sie am Wochenende mit der Ansage nach Haus: Ich halts nicht mehr mit Vera aus, ich ziehe aus in eine andere WG.
Wir sind die letzten, die ihr das verweigern wollen und sie hat sich auch gut um alles gekümmert. Allerdings bekommt sie so wie es aussieht, die Kaution nicht ausgezahlt, weil noch eine Abrechnung nächstes Jahr erwartet wird.
Das bedeutet, die Kaution käme laut Ansage des Vermieters erst nächsten Herbst.
Ich habe nun recherchiert und im Internet steht überall: Max. 12 Monate darf einbehalten werden.
Ich möchte nicht direkt rechtliche Schritte einleiten, da die Vermieterin auch sehr nett klingt. Allerdings habe ich meine Probleme mit der Situation. Besteht da Grund zur Sorge? Oder sollte ich einfach mal vertrauen?
ich hab Angst, dass Sina sich da auf Glatteis begibt und fällt. Dass sie im Nachhinein Nachteile bekäme, wenn sie tatsächlich ihre Kaution nicht überwiesen bekommt und vor Gericht keinen Anspruch mehr hat.
meine Frau hat aus erster Ehe eine Tochter, die Sina, die voriges Jahr ihr Studium begonnen hat. Erste eigene Wohnung, WG, klar. Alles super schön. Nun kam sie am Wochenende mit der Ansage nach Haus: Ich halts nicht mehr mit Vera aus, ich ziehe aus in eine andere WG.
Wir sind die letzten, die ihr das verweigern wollen und sie hat sich auch gut um alles gekümmert. Allerdings bekommt sie so wie es aussieht, die Kaution nicht ausgezahlt, weil noch eine Abrechnung nächstes Jahr erwartet wird.
Das bedeutet, die Kaution käme laut Ansage des Vermieters erst nächsten Herbst.
Ich habe nun recherchiert und im Internet steht überall: Max. 12 Monate darf einbehalten werden.
Ich möchte nicht direkt rechtliche Schritte einleiten, da die Vermieterin auch sehr nett klingt. Allerdings habe ich meine Probleme mit der Situation. Besteht da Grund zur Sorge? Oder sollte ich einfach mal vertrauen?
ich hab Angst, dass Sina sich da auf Glatteis begibt und fällt. Dass sie im Nachhinein Nachteile bekäme, wenn sie tatsächlich ihre Kaution nicht überwiesen bekommt und vor Gericht keinen Anspruch mehr hat.