Wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, so bestimmt das Gericht auch die Dauer der Bewährungszeit.
Diese beträgt zwischen 2 und 5 Jahren.
Die Bewährungszeit ist nicht mit der Dauer der Freiheitsstrafe zu verwechseln.
Zur Verdeutlichung:
Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Zugleich setzt das Gericht durch einen Beschluss fest, dass die Bewährungszeit 3 Jahre beträgt.
Dies bedeutet, dass der Verurteilte in den nächsten 3 Jahren straffrei leben, sich also bewähren muss.
Diese beträgt zwischen 2 und 5 Jahren.
Die Bewährungszeit ist nicht mit der Dauer der Freiheitsstrafe zu verwechseln.
Zur Verdeutlichung:
Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Zugleich setzt das Gericht durch einen Beschluss fest, dass die Bewährungszeit 3 Jahre beträgt.
Dies bedeutet, dass der Verurteilte in den nächsten 3 Jahren straffrei leben, sich also bewähren muss.