Hartz 4 - Prozesskostenhilfe Kürzung gestoppt

Neelixya

FSK 18
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1 Mai 2007
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Aufgrund des massiven Protestes zahlreicher Sozialverbände, Anwaltsverbänden und einer weitreichenden
Öffentlichkeitsarbeit wurde die geplante Kürzung der Prozesskostenhilfe gestoppt. Das beschloss der
Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag. Betroffen von den Kürzungen wären vor
allem Niedrigverdiener, Hartz IV Bezieher und Sozialhilfe-Empfänger.

In gleicher Sitzung wurden jedoch die Anwaltshonorare und Gebühren zum Teil deutlich angehoben.

Die von der schwarz-gelben Bundesregierung favorisierte Kürzung der Prozesskostenhilfe konnte nach zahlreichen
Interventionen durch Anwalts-, Sozial-, und Erwerbslosenverbände gestoppt werden. Im Gegenzug dazu erhalten
Rechtsanwälte und Notare deutlich mehr Geld.

Im Schnitt wurden die Gebühren um 12 Prozent erhöht. Die letzte Anhebung fand im Jahre 2004 statt.
Notare bekommen sogar je nach Regionen sogar mehr als 20 Prozent mehr.

Im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung sollten die Freibeträge abgesenkt werden.
Die gewährten Hilfsgelder sollten zumindest teilweise zurückgezahlt werden. Der Freibetrag für Erwerbstätige
sollte von 50 Prozent des höchsten Sozialhilfesatzes auf 25 Prozent abgesenkt werden.

„Dieser Passus wurde jedoch von den Rechtspolitikern des Bundestags ersatzlos gestrichen“, wie es in
einer Mitteilung des Bundestages heißt. Mit der ursprünglichen Fassung hatte man offenbar vor die
Prozessflutan den Sozialgerichten einzudämmen, da es für Bezieher von Hartz IV Leistungen deutlich schwerer
gewesen wäre, sich gegen die Willkür eines Jobcenters zu wehren.

Quelle : gegen-hartz.de : Prozesskostenhilfe-Kürzung gestoppt

Damit wollte man verhindern das ALGII Empfänger die sich keinen Anwalt leisten können klagen!