Der Verbandsausschus für Spielbetrieb und Fussball Entwicklung
hat in seiner Sitzung am 4.November 2017 folgende Änderungen im Anhang zur Satzung beschlossen:
alte Version:
2.
Endet ein Spiel nach Verlängerung unentschieden wird die Entscheidung
durch Elfmeterschießen herbeigeführt.
neue Version:
Nr. 1 bleibt unverändert
2.
Endet ein Spiel nach der regulären Spiel-zeit unentschieden wird es grundsätzlich um 2 x 15 Minuten verlängert.
Ist nach der Verlängerung keine Entscheidung gefallen,
wird diese durch Elfmeter-schießen herbeigeführt.
Auf die Verlängerung kann in folgenden Fällen verzichtet werden:
a) Wenn dies in den Durchführungsbe-stimmungen für den Wettbewerb (auf Kreisebene) festgelegt ist.
b) Beide Vereine sich vor Spielbeginn oder nach Ende der regulären Spielzeit auf den Wegfall einigen.
Dies ist dem Schiedsrichter mitzuteilen, der die Einigung im Spiel-bericht vermerkt.
c) Der Wegfall durch den Schiedsrichter angeordnet wird, um einen Abbruch wegen Dunkelheit zu vermeiden.
Nrn. 3 bis 7 bleiben unverändert
Die Regelung tritt zum 01.Juli 2018 in Kraft.
hat in seiner Sitzung am 4.November 2017 folgende Änderungen im Anhang zur Satzung beschlossen:
alte Version:
2.
Endet ein Spiel nach Verlängerung unentschieden wird die Entscheidung
durch Elfmeterschießen herbeigeführt.
neue Version:
Nr. 1 bleibt unverändert
2.
Endet ein Spiel nach der regulären Spiel-zeit unentschieden wird es grundsätzlich um 2 x 15 Minuten verlängert.
Ist nach der Verlängerung keine Entscheidung gefallen,
wird diese durch Elfmeter-schießen herbeigeführt.
Auf die Verlängerung kann in folgenden Fällen verzichtet werden:
a) Wenn dies in den Durchführungsbe-stimmungen für den Wettbewerb (auf Kreisebene) festgelegt ist.
b) Beide Vereine sich vor Spielbeginn oder nach Ende der regulären Spielzeit auf den Wegfall einigen.
Dies ist dem Schiedsrichter mitzuteilen, der die Einigung im Spiel-bericht vermerkt.
c) Der Wegfall durch den Schiedsrichter angeordnet wird, um einen Abbruch wegen Dunkelheit zu vermeiden.
Nrn. 3 bis 7 bleiben unverändert
Die Regelung tritt zum 01.Juli 2018 in Kraft.