Kindergeld wird erhöht und gestaffelt, haushaltsnahe Dienstleistung stärker gefördert
Die Bundesregierung entlastet Familien in Deutschland zukünftig um jährlich mehr als zwei Milliarden Euro. Mit dem Familienleistungsgesetz, das das Bundeskabinett beschlossen hat, werden Familien gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet.
Die im Gesetz enthaltene gestaffelte Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt insbesondere Mehrkindfamilien sowie Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich zugute. Berufstätige Eltern profitieren von der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher und Familien unterstützender Dienstleistungen - so haben sie neben der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder. Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten zudem ein Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr.
Das Familienleistungsgesetz beinhaltet:
1. Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker gefördert
Das Kindergeld wird jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien mit vier Kindern sind es 624 Euro. Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen), in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt.
2. Familien unterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag
Die Förderung von Familien unterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen, erweitert. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr, die von der Steuerschuld abgezogen werden können, ausgeweitet. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert.
3. Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte, usw. sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Bundesregierung entlastet Familien in Deutschland zukünftig um jährlich mehr als zwei Milliarden Euro. Mit dem Familienleistungsgesetz, das das Bundeskabinett beschlossen hat, werden Familien gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet.
Die im Gesetz enthaltene gestaffelte Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt insbesondere Mehrkindfamilien sowie Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich zugute. Berufstätige Eltern profitieren von der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher und Familien unterstützender Dienstleistungen - so haben sie neben der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder. Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten zudem ein Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr.
Das Familienleistungsgesetz beinhaltet:
1. Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker gefördert
Das Kindergeld wird jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien mit vier Kindern sind es 624 Euro. Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen), in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt.
2. Familien unterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag
Die Förderung von Familien unterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen, erweitert. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr, die von der Steuerschuld abgezogen werden können, ausgeweitet. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert.
3. Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen
Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte, usw. sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend