Bundesverfassungsgericht kippt Mütter-Vorrang
Durchbruch beim Sorgenrecht! Hoffnung für viele Väter!
Das Bundesverfassungsgericht hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht für das Kind gekippt.
Mit der heute veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern
Heißt: Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.
Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters aus Nordrhein-Westfalen Erfolg.
Der Vater und die Mutter haben 1998 einen Jungen bekommen, waren unverheiratet und hatten sich noch während der Schwangerschaft getrennt. Seit seiner Geburt lebt das Kind im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Mutter verweigerte eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Einen dagegen gerichteten Antrag des Vaters hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Blick auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Hamm eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Deshalb reichte der ledige Vater Verfassungsbeschwerde ein.
Die Verfassungshüter haben damit heute ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 umgesetzt. Es hatte gerügt, dass das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.
Neuere empirische Untersuchungen zeigten, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerten, „weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen”, heißt es in der Entscheidung.
Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mit Blick auf das Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter angekündigt.
Quelle: Bild.de
Richtig :lehrer:
Endlich bekommen nun auch die Väter mehr rechte :lehrer:
Es kann nicht sein das nur die Mutter das Sorgerecht erhält.