Sorgerechtsentzug nach §1671 BGB ...

Neelixya

FSK 18
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.. für unkooperative und unbefugt agierende Mutter

Die massiver Verweigerung jeglicher direkter Kommunikation mit dem Vater durch die Mutter und einseitig durch sie getroffene Entscheidungen (hier unmotivierter Wegzug mit den Kindern; Hinführung der Kinder zum Islam) können die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater rechtfertigen.

Oberlandesgericht Celle - 10. Familiensenat, Beschluss vom 15.12.2003 - 10 UF 267/03

:heiligescheisse:hh: hab das eben im Netz gefunden ... ohne Worte!