.. für unkooperative und unbefugt agierende Mutter
Die massiver Verweigerung jeglicher direkter Kommunikation mit dem Vater durch die Mutter und einseitig durch sie getroffene Entscheidungen (hier unmotivierter Wegzug mit den Kindern; Hinführung der Kinder zum Islam) können die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater rechtfertigen.
Oberlandesgericht Celle - 10. Familiensenat, Beschluss vom 15.12.2003 - 10 UF 267/03
hh: hab das eben im Netz gefunden ... ohne Worte!
Die massiver Verweigerung jeglicher direkter Kommunikation mit dem Vater durch die Mutter und einseitig durch sie getroffene Entscheidungen (hier unmotivierter Wegzug mit den Kindern; Hinführung der Kinder zum Islam) können die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater rechtfertigen.
Oberlandesgericht Celle - 10. Familiensenat, Beschluss vom 15.12.2003 - 10 UF 267/03
hh: hab das eben im Netz gefunden ... ohne Worte!