Das LG Köln (Urt. v. 28.05.2008 - Az.: 28 0 157/08) hat entschieden, dass die ungefragte Veröffentlichung von E-Mails grundsätzlich eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist und somit zu unterlassen ist.
Artikel: Lesen
Artikel: Lesen