Wechselmodell - soll getrennte Eltern gleich belasten

Neelixya

FSK 18
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Wenn Eltern sich trennen, sind sie zwar kein Paar mehr, Eltern bleiben sie aber.
Vielfach leben die Kinder nach der Trennung bei der Mutter, den Vater sehen sie alle zwei Wochen.
Die FDP und eine Eltern-Initiative wollen hier einen Paradigmenwechsel.

Sie kommen aus Berlin, aus der Uckermark, aus Cottbus. Sie sind Sozialhilfeempfänger oder Millionäre. Wenn Markus Witt vom Verein "Väteraufbruch für Kinder" sich an so manchem Mittwoch beim Selbsthilfeabend im Stadtteilladen Moabit umsieht, ist die Gruppe bunt gemischt, aber alle Anwesenden eint eines: Sie wollen nach der Trennung als Elternteil weiter im Leben ihres Kindes bleiben.
"Es sind teilweise dramatische Fälle, die wir haben", sagt Markus Witt. Oft hätten sie bereits Erfahrungen mit Familiengerichten, dem Jugendamt oder Beratungsstellen gemacht. "Es sind überwiegend Väter - ab und an haben wir auch Mütter mit dabei", sagt Markus Witt, "die sich fragen, wie kann das passieren: Ich habe mit meinem Kind zusammengelebt, mich um mein Kind gekümmert. Das Kind lebt jetzt beim anderen Elternteil und sie können nicht verstehen, gegen welche Wände sie plötzlich laufen."

Markus Witt ist überzeugt, dass das Familienrecht in Deutschland überarbeitet werden sollte. Zusammen mit dem Verband berufstätiger Mütter und anderen Organisationen – um klarzustellen, dass "es nicht aus einer Ecke kommt, sondern von Müttern und Vätern" – hat sein Verein die Initiative "Doppelresidenz – Kindern zwei Zuhause geben" gegründet. Sie setzt sich für das Leitbild der Doppelresidenz, beziehungsweise dem Wechselmodell ein, bei dem nach einer Trennung die Kinder paritätisch von Mutter und Vater betreut werden. "Bisher gab es in Deutschland keine politischen Initiativen in der Richtung", sagt Witt. Bisher.

FDP legt Antrag vor: Wechselmodell als Regelfall
Am Donnerstag wurde in erster Lesung ein Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag debattiert. Die Abgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP), Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages erklärte: "Wir wollen, dass das Wechselmodell, wenn die Eltern keine andere einvernehmliche Regelung finden, zum Regelfall wird." Es solle beispielsweise nicht mehr, wie heute häufig der Fall, vom Gericht entschieden werden, dass die Kinder im Streitfall zur Mutter ziehen, der Vater aus dem Alltag ausgeschlossen werde und zahlt. Das sei nicht mehr die Idee eines zeitgemäßen Familienbildes. Bei einem Wechselmodell, das nicht zwingend paritätisch – also zu gleichen Anteilen – sondern auch flexibel geregelt sein könne, könnten Vater und Mutter in ihren Jobs bleiben, beide die Kinder gleichermaßen prägen. Das sei gerechter, für die Kinder das Beste und international anerkannt.
Die anderen Fraktionen sprachen sich am Donnerstag einhellig gegen die Idee aus, das Wechselmodell als Regelfall festzulegen. Fast alle waren sich zwar mehr oder weniger darin einig, dass es für Kinder das Beste sei, wenn die Eltern nach einer Trennung gemeinsam Eltern blieben und dass es hierzu in einigen Bereichen gesetzliche Regelungen brauche, etwa beim Thema Unterhalt. Aber die Festlegung auf das Wechselmodell als Regelfall lehnten die Fraktionen ab.

Rolle der Frau nach der Trennung oft verändert
Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter, teilt im Gegensatz dazu, die Forderung der FDP. "Denn es ist unverständlich, weshalb die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in zusammenlebenden Familien gefördert wird, bisher nach einer Trennung aber die Mütter auf einmal wieder den Großteil der Familienarbeit übernehmen sollen und dafür ihre beruflichen Möglichkeiten oftmals einschränken müssen."
Katja Suding, Stellvertretende FDP-Chefin, wundert sich darüber, dass es ausgerechnet von der Linke-Fraktion einen Gegenantrag gibt, der fordert, das Wechselmodell nicht als Regelfall einzuführen. Die Linke würde sich sonst hervortun bei der Forderung nach Gleichberechtigung, sagt sie.
In der Tat heißt es in dem Antrag der Linke-Fraktion, der Bundestag solle Maßnahmen ergreifen, es Familien zu erleichtern "eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs-, Haus-, und Sorgearbeit vorzunehmen". Dies gelte insbesondere für eine gerechtere Bezahlung von Mann und Frau und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Katrin Werner, für die Linke-Fraktion im Familienausschuss, erklärt aber, das Wechselmodell eigne sich nicht als "Konfliktmanagement" per Gesetz. Damit es verordnet werden könne, brauche es als Voraussetzung, dass die Eltern miteinander reden könnten. Sei das Verhältnis zerstritten, gehe das immer zu Lasten der Kinder.

Spachtholz: "Wechselmodell kann Elternkonflikte beruhigen"
Genau hier aber widerspricht Cornelia Spachtholz. Sie geht sogar weiter: "Mit der Einführung des Wechselmodells als Leitbild wird auch eine Beruhigung vieler Elternkonflikte stattfinden, da klar ist, dass beide im Leben des Kindes präsent bleiben und Machtkämpfe ums Kind keinen Sinn mehr haben." Auch Markus Witt geht davon aus, dass Familien durch ein Wechselmodell Entspannung erfahren könnten: "Beide Eltern übernehmen Verantwortung in Alltag und Freizeit. Die Alltagsbelastung haben dann beide – das Verständnis für den jeweils anderen Elternteil wächst."
Schon heute kann das Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden, auch gegen den Willen eines Elternteils, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Das hat der Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung vor rund einem Jahr entschieden.
Cornelia Spachtholz verweist zudem auf eine Analyse von Studien zu dem Thema, die die Amerikanerin Linda Nielsen ausgewertet hat. Die Studie stammt aus dem Jahr 2014. Die Erziehungswissenschaftlerin Nielsen legt der Analyse 40 amerikanische und internationale Studien zum Thema Wechselmodell zugrunde. Resultat: Kindern von Eltern, die sich die Elternschaft nach der Trennung teilen, geht es besser. Und: Streit belaste die Kinder stets, aber geteilte Elternschaft trage eher dazu bei, die negativen Auswirkungen von Konflikten zu reduzieren, als Residenzmodelle.

Fraktionen: Umgangsmodelle besser regeln
Aus Sicht der FDP könnte das derzeitige Residenzmodell nahezu als Einladung verstanden werden, bei Unwillen Streit zu provozieren. Können Eltern sich nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Bisher läuft es dabei meist auf das Residenzmodell hinaus. Streit gibt es bei Eltern nicht nur um den Umgang, vielfach geht es auch um Geld.
Markus Witt vom "Väteraufbruch" berichtet, das aktuelle Modell liefere viele Fehlanreize: Der Elternteil, der nur Umgang mit seinem Kind hat, müsse zahlen, und das auch dann, wenn er sein Kind bis zu unter 50 Prozent der Zeit betreut. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, erhält das Kindergeld. So gibt es vielfach - vermeidbaren - Streit um Finanzen.
Hierzu gibt es wiederum bei den Fraktionen im Bundestag Konsens. Mechtild Heil führte für die CDU/CSU-Fraktion aus, man müsse das Unterhaltsrecht den verschiedenen gelebten Modellen anpassen. Für die SPD-Fraktion betonte Sonja Steffen, man müsse feststellen, dass das Wechselmodell beliebter werde, es solle daher im Gesetz geregelt, wenn auch nicht als Regelfall festgelegt werden. Nicole Hoechst führte für die AfD-Fraktion aus, es gebe Regelungsbedarf, allerdings in der Umsetzung des freiwilligen Wechselmodells. Die Grünen-Vertreterin Katja Keul forderte, man müsse Eltern besser unterstützen und auch einen Mehrbedarf bei gemeinsamer Betreuung anerkennen.
Alle Fraktionen sind sich auch darin einig, dass es immer einen Einzelfall zu bewerten gebe – das betont auch die FDP in ihrem Antrag. Auch Cornelia Spachtholz betont: "Leitbild, Regelfall, Standard heißt, dass es Abweichungen geben kann."

Beitrag von Bettina Rehmann

Quelle: "Wechselmodell" soll getrennte Eltern gleich belasten
 
Es ist absoult richtig, das Paritätsmodell muss abgeschafft werden und das Wechselmodell als Regelfall eingeführt werden per Gesetz,
damit nimmt man auch endlich den Müttern das rechtswidrige Veto Recht weg!

Allerdings und nun kommt es gibt es fälle da geht es nicht wenn zb die Eltern nicht in der Unmittelbaren nähe wohnen zb über 20 Km auseinander.
Das Umfeld des Kindes muss schon gleich bleiben, vorallem die Schule usw.

Auch gibt es fälle in denen Gewalt herrscht vor allem auch von Müttern und da muss man klar sagen da hat ein Wechselmodell kein Sinn,
da muss das Kinder bzw die Kinder zum Vater.

In jedem fall würde man Gerichte Ordentlich entlassten.
 
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