Wem gehört das Fahrzeug, wenn der Fahrzeugbrief zb gestohlen wurde?

Neelixya

FSK 18
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Die Tage hatte ich mit bekannten & meinem Bruder die diskussion,
wem das KFZ gehört?
Dem jenigen der im KFZ-Brief eingetragen ist oder ein Fremder der zb den KFZ-Brief geklaut hat.
Die anderen waren sich sicher das das KFZ demjenigen gehört der den KFZ-Brief in der Hand hält zb jemand der den KFZ-Brief geklaut hat.

Was natürlich falsch ist :lehrer:

Siehe:
Der KFZ-Brief alleine scheint nicht die Eigentumsverhältnisse zu klären -
was auch ich bislang geglaubt habe.
Zumindest habe ich einen solchen Hinweis in einer anwaltlichen Beratung zu einer Verbraucherinsolvenz gefunden:

ZITAT:
Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagt der Fahrzeugbrief aber nichts über die Eigentumsverhältnisse aus; d.h. der Eigentümer ist nicht immer auch im Kfz-Brief eingetragen. Derjenige, der im Kfz-Brief eingetragen ist, ohne Eigentümer des Kfz zu sein, wird hingegen allein durch diese Falscheintragung nicht automatisch Eigentümer des Kfz.

Eigentümer ist allein derjenige, dem das Kfz übereignet wurde.
Zwar ist die Eigentumsübertragung unabhängig von einem möglichen Kaufvertrag zu sehen, jedoch bildet der Kaufvertrag meist die Grundlage für einen Eigentumserwerb. D.h. wer in der Praxis als Käufer im Kaufvertrag steht, wird auch üblicherweise das Eigentum an dem Auto erwerben. Verbraucherinsolvenz Insolvenzrecht frag-einen-anwalt.de

Im Umkehrschluss heißt das aber für mich auch, dass nicht automatisch derjenige, der den KFZ-Brief in Händen hält auch der Eigentümer des Wagens ist, auch wenn die Vermutung natürlich nahe liegt.

Interessant ist dazu vielleicht noch dieser Thread aus einem Jura-Forum:
1. ZITAT (von hani125 Verfasst am: 14 Mai 2007 - 23:19:31):
Der Kraftfahrzeugbrief beweist übrigens nicht das Eigentum am KFZ, da in den KFZ-Brief derjenige eingetragen wird, auf den das Auto zugelassen wird - Halter(§25 StVZO). Der Brief selbst folgt dem Eigentum. Der Eigentümer des Autos, ist auch der Eigentümer des KFZ-Briefes(Folgerung aus §952 II BGB).

Allerdings gilt auch dieser Auszug aus einem Urteil:
2. ZITAT (von hani125 Verfasst am: 14 Mai 2007 - 23:33:24)
Der Kraftfahrzeugbrief gibt zwar keinen Aufschluß über die Eigentumsverhältnisse an dem Kraftfahrzeug, weil nicht der Eigentümer, sondern der Halter des Kraftwagens eingetragen ist. Jedoch pflegen Vorbehalts- oder Sicherungseigentümer den Brief zurückzubehalten oder sich übergeben zu lassen, so daß der Besitz des Briefes zwar keine rechtliche Bestätigung des Eigentums am Kraftfahrzeug bedeutet, aber tatsächlich dafür spricht, daß der Besitzer des Briefes Eigentümer des Kraftwagens ist.
beide Zitate aus: KFZ-Brief?