Das Deutsche Reich existiert fort ...

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FSK 18
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Wir Wohnen im Deutschen Reich :zungeraus:inn-lesen:

Bei den 2+4-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD Außenminister Hans-Dietrich Genscher gemäß des den USA obliegenden Vorbehaltsrechts mitgeteilt, daß Artikel 23 GG a.F. (der Geltungsbereich der BRD) und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) per 18. Juli 1990, 0:00 h gestrichen sind.

Gleichzeitig hat auch der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Markus Meckel mitgeteilt,
daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juli 1990 aufhört zu existieren.

An beiden Vorgängen war der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend.
Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen,
denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest:
Sie (die BRD) beschränkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)),
fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).
Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Artikel 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin.
Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt daher ab diesem Zeitpunkt völkerrechtlich nicht mehr den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsorganisation der Bundesrepublik Deutschland

31.08.1990

Der Einigungsvertrag (BGBl. 1990 Teil II S. 890). Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Artikel 23 wurde jedoch am 17.07.1990 gestrichen (s.o.).
Daher ist der Einigungsvertrag ungültig.

Prof. Dr. Jutta Limbach Präsidentin des Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 2 BvF 1/73

Orientierungssatz: 1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ),
daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat
und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt
in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist;
es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit,
ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”,
– in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”.

Nachrichten im Hessischen Rundfunk von 1990

” … 26 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion gaben eine eigene Erklärung ab,
in der sie feststellten,
daß es kein völkerrechtlich wirksames Dokument zur Abtretung von 108.000 Quadratkilometer von Deutschland gebe.
Bis zur Stunde bestehe Deutschland rechtlich im Gebietsstand von 1937 nach Staats- und Völkerrecht fort.”

Rede auf dem Schlesier Treffen 1989 des ehemaligen CSU Parteivorsitzender und Bundesfinanzminister Theo Waigel:


"Mit der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht,
am 8 Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen!

Es gibt ... es gibt keinen Völkerrechtlich wirksamen Akt,
durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind.

Unser Poltisches Ziel bleibt die Widerherstellung der Staatlichen Einheit des Deutschen Volkes in Freier Selbstbestimmung!
"
Nachtrag es geht hier nicht um das Kriegerische 3.Reich,
das ist ein anderes Thema!

Hier geht es nur darum das der Staat Deutsches Reich nie untergegangen ist, die Wehrmacht des Deutschen Reiches räumte mit der Kapitulation den alliierten Siegermächten das Recht ein, alle politischen, militärischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten des Deutschen Reiches zu regeln.
Die Kapitulation kam nicht vom Staat des Deutschen Reiches sondern nur von der Wehrmacht.

Siehe Auszug Wikpedia:
Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

Eine Kapitulation Deutschlands, d. h. des Deutschen Reichs 1945, hat nach in der Rechtswissenschaft herrschender Meinung nicht stattgefunden (siehe Hauptartikel Rechtslage Deutschlands nach 1945). Auch bezweckte die Kapitulation der Wehrmacht keine Änderung in der Staatlichkeit, sie behielt ihren Rechtscharakter als Kriegsvertrag und völkerrechtliche Vereinbarung rein militärischen Inhalts. Auf die Völkerrechtssubjektivität des Deutschen Reiches nach dem 8. Mai 1945 waren keine Schlüsse aus ihr zu ziehen.[11]

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[8]):

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“. Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.

Demnach Existiert das Deutsche Reich auch im Jahre 2012 immernoch!!
 
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Auch 3 Jahre nach diesem Artikel sind wir kein Stück weiter... unser Staat ist und bleibt der Staatenbund Deutsches Reich!
 
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