Die Bundesregierung will Angriffskrieg-Verbot aus Grundgesetz streichen

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Nun geht es ans eingemachte. Mit dem „Weißbuch 2016″ will die Bundesregierung die Außen- und Sicherheitspolitik reformieren. Erste Vorschläge sind: Der Einsatz der Bundeswehr im Innern, Abschaffen des Parlamentsvorbehalts und die Streichung des Angriffsverbotsartikel im Grundgesetz.

Mit dem „Weißbuch 2016″ (voller Name: „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“) will die Bundesregierung ihre außen- und sicherheitspolitischen Strategien neu ausrichten. Seit dem Jahr 1969 formuliert die Bundesregierung in unregelmäßigen Abständen in den sogenannten Weißbüchern ihre Problemanalysen und Lösungsansätze für die internationale Politik. Auch Reformen und Investitionen im Auswärtigen Amt, Kanzleramt und Bundeswehr gehören regelmäßig zu den Grundsätzen.

Ein erster Entwurf des Weißbuchs 2016 liegt offenbar der „Süddeutschen Zeitung“ vor. Darin geht es unter anderem darum, das verfassungsrechtliche Verbot, demnach die Bundeswehr nicht im Innern eingesetzt werden darf, bis zur Unkenntlichkeit abzuändern. Bislang könne die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, heißt es in dem vorliegenden Entwurf, „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ Zuvor hatte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion Henning Otte einen entsprechenden Vorschlag in der „Bild am Sonntag“ unterbreitet (NEOPresse berichtet).

Doch auch bei den Auslandseinsätzen soll sich einiges tun. Im Entwurf heißt es: „In jüngster Zeit nimmt die Zahl der Einsätze und Missionen zu, die ein verzugsloses und konsequentes Handeln erfordern“, heißt es in dem Dokument. Das impliziert, dass der Parlamentsvorbehalt, also die Entscheidungshoheit des Bundestages über Auslandseinsätze, für „verzugsloses […] Handeln“ im Wege steht. Entsprechende Fürsprecher, die den Parlamentsvorbehalt abschaffen wollen gibt es bereits länger in den Reihen von CDU/CSU und SPD (NEOPresse berichtet).

Aber nicht nur Heimateinsatzverbot und Parlamentsvorbehalt stehen auf der Kippe. In dem Dokument heißt es : „Es wird […] zunehmend schwierig, den Rahmen einer Einbindung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuhalten“. Die „SZ“ berichtet: „Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Auslandseinsätze nur möglich sind, wenn sich die Bundesrepublik in ein solches System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnet. Zugleich, so der Weißbuch-Text, gebe es mehr und mehr Einsätze ‚durch Ad-hoc-Kooperationen‘ von Staaten. ‚Angesichts der weiter steigenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands‘ müsse man in der Lage sein, ‚auch diesen Herausforderungen‘ Rechnung zu tragen.“

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Damit spielt die Bundesregierung auf das Angriffskriegverbot an. Denn Grundgesetz (GG) erlaubt in Art. 24 Abs. 2 zwar ausdrücklich die Teilnahme Deutschlands an „einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit zur Wahrung des Friedens“ durch „Einordnung“ in desselben, aber Angriffskriege sind laut Artikel 26 GG strikt verboten. Um Auslandseinsätze in fremden Staaten dennoch legal zu gestalten musste die Bundeswehr bisher in NATO- oder UN-Missionen eingebunden sein. Die Bundesregierung möchte allerdings lieber „Ad-hoc“ Krieg führen und zur Not auch ohne „Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ wie den „Vereinten Nationen“ Auslandseinsätze bestreiten. Der Angriffsverbots-Artikel muss dafür also entweder ganz weg oder bis zur Unkenntlichkeit modifiziert werden.

Quelle: http://www.neopresse.com/politik/da...fskrieg-verbot-aus-dem-grundgesetz-streichen/