Einigungsvertrag der BRD und DDR ist Null und Nichtig!

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FSK 18
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Sozialgericht Berlin Ak. S 56 Ar 239/92

Das Sozialgericht hat in einer Negationsklage vom 19.05.1992 festgestellt,
dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II Seite 890) ungültig ist,
da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst wurde.

(Artikel 23 Grundgesetz wurde aufgehoben,
damit verlor die BRD Ihre Hoheitsgewalt und ihr Hoheitsgebiet.
De jure und de facto gab es damit die BRD nicht mehr)

Damit kam es nicht zur Widervereinigung und auch nicht zum Beitritt der DDR zur BRD!

Wahnsinn wie man uns Belügt :Finger:
 
Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 –
wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz- ... unvereinbar und nichtig.


Hier ist es nachzulesen: Bundesgesetzblatt

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Das Bundesverfassungsgericht hat also bereits 1991 entschieden
das der Einigungsvertrag NULL UND NICHTIG ist!!

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt,
daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung)
wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben.
Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23
zum 03. Oktober 1990 beitreten.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden.
Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland
auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland.
Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle,
Ereignisse oder Gegebenheiten,
die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes
auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben,
zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen.
Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit
und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

  • Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger.
  • Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht
    der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
    dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
    die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden).
  • Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln.

Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden!
 
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Das wusste ich gar nicht :heiligescheisse:hh:

Danke für die Info.
 
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Sozialgericht Berlin Ak. S 56 Ar 239/92

Das Sozialgericht hat in einer Negationsklage vom 19.05.1992 festgestellt,
dass der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II Seite 890) ungültig ist,
da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst wurde.

(Artikel 23 Grundgesetz wurde aufgehoben,
damit verlor die BRD Ihre Hoheitsgewalt und ihr Hoheitsgebiet.
De jure und de facto gab es damit die BRD nicht mehr)

Damit kam es nicht zur Widervereinigung und auch nicht zum Beitritt der DDR zur BRD!

Wahnsinn wie man uns Belügt :Finger:
kann jemand mir bitte einen link zu dem uteil senden? oder eine kopie/pdf? ich finde es nirgendwo im internet?
 
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Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 –
wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz- ... unvereinbar und nichtig.


Hier ist es nachzulesen: Bundesgesetzblatt

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Das Bundesverfassungsgericht hat also bereits 1991 entschieden
das der Einigungsvertrag NULL UND NICHTIG ist!!

Was bedeutet dies?

Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt,
daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung)
wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben.
Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23
zum 03. Oktober 1990 beitreten.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden.
Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland
auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland.
Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle,
Ereignisse oder Gegebenheiten,
die ausserhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes
auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben,
zum Anlaß und zum Gegenstand judikativen Handelns zu machen.
Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit
und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

  • Die Bürger der ehemaligen DDR sind somit keine vermeintlichen Bundesbürger.
  • Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR/Mitteldeutschland darf kein Recht
    der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,
    dies ergibt sich aus Artikel 20 Abs.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung,
    die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden).
  • Allen vermeintlichen BRD-Behörden auf dem Gebiet von Mitteldeutschland fehlt jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln.

Somit kann vom Volk Mitteldeutschlands auch keine Bundesregierung gewählt werden!
in dem urteil steht nur, dass gewisse teile des einigungsvertrages nichtig sind, ein kleiner passus, nicht alles??!
 
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