Hartz IV: Die Schönheitsreparatur muss vom Jobcenter übernommen werden
Hat ein Bezieher von Arbeitslosengeld II in seiner (hier 22qm großen) Wohnung während der gesamten Mietzeit keine Schönheitsreparaturen durchgeführt und ist er nach dem Mietvertrag verpflichtet, die Endrenovierung vorzunehmen, so hat das Jobcenter ihm den angemessenen Aufwand dafür zu ersetzen. (Hier hatte das zwischenzeitlich ein "Verein zur Förderung der Selbsthilfe" zum Preis von 800 € getan und war von seinem Stiefvater bezahlt worden. Die Kostenübernahme war unter anderem mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Arbeiten bezahlt worden seien und gar nicht feststehe, dass der (drogenabhängige und schizophrene) Mann verpflichtet sei, seinem Stiefvater dessen Aufwand zu ersetzen.)
(BSG, B 14 AS 66/11 R)
Hat ein Bezieher von Arbeitslosengeld II in seiner (hier 22qm großen) Wohnung während der gesamten Mietzeit keine Schönheitsreparaturen durchgeführt und ist er nach dem Mietvertrag verpflichtet, die Endrenovierung vorzunehmen, so hat das Jobcenter ihm den angemessenen Aufwand dafür zu ersetzen. (Hier hatte das zwischenzeitlich ein "Verein zur Förderung der Selbsthilfe" zum Preis von 800 € getan und war von seinem Stiefvater bezahlt worden. Die Kostenübernahme war unter anderem mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Arbeiten bezahlt worden seien und gar nicht feststehe, dass der (drogenabhängige und schizophrene) Mann verpflichtet sei, seinem Stiefvater dessen Aufwand zu ersetzen.)
(BSG, B 14 AS 66/11 R)