Hilfe bei Rechtsberatung und Prozesskosten

Angel

FSK 18
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Das Beratungshilfegesetz und das Gesetz über die Prozesskostenhilfe

Das Bundesministerium der Justiz informiert



Vorwort

Chancengleichheit bedeutet für Bürgerinnen und Bürger zunächst die Gewährleistung gleicher Rechte. Aber nicht nur das. Darüber hinaus müssen sie ihre Rechte auch wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen können. Zu einem wirksamen Rechtsschutz gehört schließlich, dass die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird. Heute soll niemand mehr aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten.

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Nach dem Gesetz über die Prozesskostenhilfe werden die Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat getragen. Jedes Jahr werden diese Hilfen von mehreren Hunderttausend Betroffenen in Anspruch genommen, z. B. bei Mietstreitigkeiten, Familienrechtsstreitigkeiten, in Auseinandersetzungen über Wohngeld oder in Bauangelegenheiten.

Damit nicht auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert wird, werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Einzelheiten der Regelungen können Sie sich im Folgenden informieren.

Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
Bundesministerin der Justiz



Beratungshilfe

Familie Fröhlich ist guten Mutes. Mit den Ersparnissen der letzten Jahre und einem Zuschuss von der Oma hat man sich einen lang ersehnten Traum erfüllen können und ein fast neues Auto für 10.000,- Euro gekauft.

Doch plötzlich ...

Der Motor ist defekt. Es stellt sich heraus, dass der Wagen doch nicht "fast neu" war. Statt 30.000 km, wie der Kilometerzähler anzeigte und auf dem Verkaufsschild stand, war der Wagen schon 130.000 km gefahren worden.

Herr Fröhlich möchte den Kauf rückgängig machen und sein Geld wiederhaben (in der Juristensprache sagt man: Er möchte "wandeln"). Der Gebrauchwagenhändler Neulack weigert sich jedoch, den Wunsch des Herrn Fröhlich zu erfüllen. Ihm sei die wirkliche Fahrleistung des Autos nicht bekannt gewesen, man habe auch niemals darüber verhandelt, überdies sei im Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Rücknahme des Autos kommt für ihn nicht in Frage.


Rechtsberatung oder das Gericht soll man erst in Anspruch nehmen, wenn nichts anderes mehr möglich ist!!! Reden Sie miteinander, suchen Sie nach Kompromissmöglichkeiten. Meistens ist ihr Gegenüber nicht halb so boshaft, wie es Ihnen erscheinen mag. Informieren Sie sich über außergerichtliche Schiedsstellen, z. B. bei den Handelskammern, die allein jährlich über 20.000 Verbraucherbeschwerden behandeln. Unabhängige Schiedsstellen gibt es auch z. B. im Radio- und Fernsehtechnikerhandwerk, im Reinigungsgewerbe oder im Kfz-Handwerk. Darüber hinaus gibt es u.a. aber auch Gebrauchtwagenschiedsstellen, deren Existenz Herrn Fröhlich jedoch leider nicht bekannt war.

Wichtig: Weiterführende Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung enthält die Broschüre "Wegweiser für Verbraucher". Sie ist kostenlos beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Neustädtische Kirchstraße 15, 10117 Berlin, zu beziehen.

Am nächsten Tag erzählt Herr Fröhlich den Kollegen von seinem Missgeschick. Alle sind empört und der Werkstudent Karl Kumpel rät Herrn Fröhlich, zum Anwalt zu gehen. Herr Fröhlich winkt ab: "Nee, gestern ist zu allem Überfluss auch noch unser Kühlschrank kaputtgegangen. Für ´nen Anwalt haben wir jetzt wirklich kein Geld mehr übrig. Und überhaupt, der Neulack hat sicher auch einen Anwalt und den Vertrag schon so formuliert, dass ich keine Chance habe. Vielleicht kann ich die Reste meines Autos noch irgendwo günstig loswerden".

Karl Kumpel nimmt Herrn Fröhlich beiseite: "Jetzt mach mal keinen Unsinn, hast du denn noch nichts vom Beratungshilfegesetz gehört? Wenn du mit Frau und zwei Kindern nicht viel mehr als netto 1.600,- Euro in deiner Lohntüte hast, erhältst du wahrscheinlich ohne eigene Kosten Rechtsberatung bei jedem Anwalt oder beim Amtsgericht." Dies war Herrn Fröhlich wirklich neu und er lässt sich jetzt alles ganz genau erklären:



Wer ist berechtigt, die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen?

Beratungshilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn der rechtsuchenden Person Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie auf Seite 4 bis 7 dieser Broschüre.


Bekommt man Beratungshilfe, wenn man Vermögen hat z. B. ein Eigenheim?

Das Vermögen braucht man nur einzusetzen, soweit das zumutbar ist. ­ Das ist nur der Fall bei hochwertigen Vermögensgegenständen, die man nicht zum Familienunterhalt oder zum Aufbau oder zur Erhaltung seiner beruflichen Existenz benötigt. Das Eigenheim für die Familie schließt also das Recht auf Beratungshilfe nicht aus.

Hat die rechtsuchende Person Anspruch auf Versicherungsschutz (Rechtsschutzversicherung) oder einen Anspruch auf Rechtsrat durch eine Organisation, deren Benutzer sie ist, so kann der Anspruch auf Beratungshilfe entfallen, wenn es ihr zumutbar ist, von dieser Möglichkeit zunächst Gebrauch zu machen.


Worin besteht Beratungshilfe?

Beratungshilfe bedeutet einmal, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Da es nicht immer ausreicht, nur beraten zu werden, sondern es in vielen Fällen auch notwendig ist, bei Auseinadersetzungen Hilfe und Unterstützung auch etwa gegenüber Behörden zu erhalten, umfasst die Beratungshilfe insoweit auch die Vertretung. Man muss also nicht selber "böse" Briefe schreiben, was man oftmals gar nicht kann, sondern man kann dies getrost dem überlassen, an den man sich wegen der Beratungshilfe gewandt hat.


Bei welchen Angelegenheiten kann man beraten werden?

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten
  • des Zivilrechts (z.B. Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, bei Verkehrsunfällen, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs-, Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsrecht);
  • des Arbeitsrechts (z.B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses);
  • des Verwaltungsrechts (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög, Bausachen, Abgaben und Gebührenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht, Enteignungen, Wehrpflicht- und Zivildienstrecht);
  • des Sozialrechts (z.B. in Renten- und Versorgungsangelegenheiten, in Fragen zur Arbeitslosenversicherung oder -unterstützung);
  • des Verfassungsrechts (z.B. Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen).
Wenn es im Gesamtzusammenhang mit einer Beratung in den o.g. Rechtsgebieten notwendig ist, auf andere Rechtsgebiete einzugehen, wird auch für diese Beratungshilfe gewährt.

Ist man in den Verdacht geraten, eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so kann man sich zwar beraten lassen, erhält jedoch nicht Vertretung oder Verteidigung.


Muss man eigentlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, um sich beraten lassen zu können?

Nein. Auch Ausländerinnen und Ausländer haben Anspruch auf Beratungshilfe, selbst dann, wenn es nicht um Rechtsfragen nach deutschem Recht geht, sondern um solche nach ausländischem Recht.
In Angelegenheiten ausländischen Rechts gibt es Beratungshilfe aber nur dann, wenn der Sachverhalt eine Beziehung zum Inland hat.


Von wem kann man sich beraten lassen?

Man geht zunächst zu seinem Amtsgericht, schildert dem dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar.


Amtsgericht

Wenn das Amtsgericht dem Anliegen mit einer sofortigen Auskunft, einem Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten oder der Aufnahme eines Antrags entsprechen kann, gewährt es selbst dies Hilfe. Sonst stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen.


Dr. Juris
Rechtsanwalt


Man kann die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt auch unmittelbar aufsuchen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und bitten, den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht nachträglich zu stellen.

wer mehr Infos haben will, hier gehts weiter

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_768.html