Kindergeld Höhe 2013 und 2014
Die Höhe des Kindergeldes ist in § 66 EStG bzw. § 6 BKGG definiert,
welche sich nach Anzahl der Kinder richtet.
Die letzte Erhöhung hat es im Jahr 2010 gegeben, seither werden für
Die nächste Kindergelderhöhung wurde um zwei weitere Jahre auf 2016 verlegt.
Wie hoch diese genau ausfallen wird, steht allerdings noch nicht fest.
Wie hoch Ihr individuelles Kindergeld unter Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen ausfällt, können Sie mit unserem Kindergeldrechner ermitteln.
Die Höhe des Kindergeldes ist in § 66 EStG bzw. § 6 BKGG definiert,
welche sich nach Anzahl der Kinder richtet.
Die letzte Erhöhung hat es im Jahr 2010 gegeben, seither werden für
- das 1. und 2. Kind: jeweils 184 €
- das 3. Kind: 190 €
- ab dem 4. Kind: jeweils 215 €
Die nächste Kindergelderhöhung wurde um zwei weitere Jahre auf 2016 verlegt.
Wie hoch diese genau ausfallen wird, steht allerdings noch nicht fest.
Wie hoch Ihr individuelles Kindergeld unter Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen ausfällt, können Sie mit unserem Kindergeldrechner ermitteln.