Neue Gesetze - Das ändert sich 2016 für uns!!

Neelixya

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Am 1. Januar 2016 treten viele neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft
Ab dem 1. Januar 2016 wird sich einiges ändern: Kindergeld, Hartz IV, Pflege, Rente, Porto, Elektroschrott, IBAN... Das sind die wichtigsten Gesetzesänderungen ab 2016!

Zum Start des neuen Jahres 2016 am Freitag ändert sich einiges für uns. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Kindergeld gibt es ab Januar 2016 nur noch mit Steuernummer

Ab dem 1. Januar 2016 braucht die Familienkasse eure Steuer-Identifikationsnummer, um weiterhin Kindergeld zu überweisen.

Meistens hat die Familienkasse diese Nummer schon, und selbst wenn nicht, habt ihr noch das ganze Jahr Zeit, die Nummer nachzureichen. Aber bis zum Ende des Jahres braucht sie diese Nummer. Ansonsten gibt es kein Kindergeld mehr und es könnte Euch passieren, dass ihr zurückzahlen müsst, was ihr seit dem 01.01.2016 an Kindergeld erhalten habt.

Ab Januar 2016 gibt es mehr Rente

Wie viel mehr Rente es genau geben wird, steht erst im Frühjahr fest. Doch aufgrund der guten Wirtschaftslage und eines "statistischen Sondereffekts" wird es 2016 die wohl heftigste Rentenerhöhung seit langem geben: voraussichtlich vier bis fünf Prozent mehr.


Wohin ab 2016 mit Elektroschrott?

Wer sich ein neues Handy oder auch einen neuen Fernseher gekauft hat, steht jedes Mal wieder vor der Frage: Wohin mit dem alten Gerät? Einfach in den Hausmüll darf es nicht, auch 2016 nicht. Doch ab dem 24. Juli 2016 sind auch große Geschäfte dazu verpflichtet, Elektroschrott zurück zu nehmen.


Porto wird ab dem 1. Januar 2016 teurer

Die Bundesnetzagentur hat eine deutliche Portoerhöhung für einen Standardbrief, der über die Deutsche Post verschickt wird, genehmigt. Statt 62 Cent kostet der Versand dann 70 Cent.

Wenn ihr noch alte 62-Cent-Briefmarken habt, müsst ihr eine zusätzliche Ergänzungsmarke im Wert von acht Cent auf den Brief kleben. Diese Ergänzungsmarken gibt es bei der Post.


Ab 2016 gibt es mehr Wohngeld

Das Wohnen in Deutschland wird immer teurer. Mieten und Energiekosten steigen. Daran wird das Wohngeld 2016 angepasst.

Die Höhe der Wohngeldleistungen könnten durchschnittlich um 39 Prozent steigen. Doch um wie viel genau, errechnet sich individuell am Einkommen und der Miete des Einzelnen Wohngeld-Beziehers.


Und auch einen höheren Regelsatz bei Sozialhilfe und Hartz IV

Es ist nicht viel für den Einzelnen, aber immerhin: Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, bekommt ab Januar 2016 mehr Geld.

Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat, für Paare von 360 auf 364 Euro. Die Grundsicherung für Kinder wird um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben. Die genauen Leistungen gibt es hier auf der Seite der Bundesregierung nachzulesen >>


Bald kommen wir nicht mehr um die IBAN rum

Zumindest bei Überweisungen an Privatpersonen haben wir bisher noch ganz faul die klassische Kontonummer und Bankleitzahl benutzt? Das geht bald nicht mehr.

Ab dem 1. Februar 2016 müssen wir auch privat die internationale IBAN (International Bank Account Number) verwenden.


Mehr Unterstützung für Pflegende und Pflegebedürftige

Im Rahmen der Pflegereform treten zum 1. Januar 2016 schon einige Änderungen in Kraft.

Wer zum Beispiel nicht dauerhaft pflegebedürftg ist, hat nach einer Behandlung im Krankenhaus Anspruch auf eine Übergangspflege.

Angehörige, die sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, haben ab 2016 Anspruch auf Pflegeberatung. Allerdings muss die pflegebedürftige Person dieser Beratung zustimmen. Die Beratung kann sogar im Zuhause der pflegebedürftigen Person stattfinden.

Sterbende Menschen in Pflegeheimen sollen besser versorgt werden. Ab 2016 sind die Heime zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet. Außerdem müssen sie Kooperationsvereinbarungen mit Haus- und Fachärzten schließen.


Eine Frauenquote in Führungspositionen

Mehr als hundert börsennotierte Unternehmen müssen 2016 die 30-Prozent-Frauenquote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratposten umsetzen. Also vorhandene männliche Aufsichtsräte werden selbstverständlich nicht wegen der Frauenquote entlassen. Doch sollte ein Posten auf Führungsebene frei werden, und es arbeiten weniger als 30 Prozent Frauen auf dieser Ebene, muss die Stelle mit einer Frau neu besetzt werden.


Studis können aufatmen: Mehr BAföG

Steigende Lebenshaltungskosten betreffen natürlich auch Studenten. Darum wird das BAföG ab dem Wintersemester 2016/2017, also ab Oktober 2016, erhöht. Beim Grundbedarf steigt der Satz von 373 auf 399 Euro im Monat, beim Regelbedarf für außerhalb wohnende Studierende gilt ab Herbst ein Satz von 649 Euro, statt wie bisher 597 Euro.