Schiedsrichter

Informationen rund um das Schiedsrichter wesen.

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Schiedsrichter muss gestellt werden in der Kreisliga D Dieburg

Neelixya

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Änderung der Durchführungsbestimmungen 2014/2015

Nichtbesetzung mit Schiedsrichtern durch den KSA in der Kreisklasse D im Fußballkreis Dieburg
Werte Sportfreunde,

nach dem Ausscheiden einiger älterer Schiedsrichter, ist damit zu rechnen, dass Meisterschaftsspiele in der Kreisliga D immer wieder einmal nicht mit geprüften Schiedsrichtern besetzt werden können.

Wenn für ein Spiel offiziell kein Schiedsrichter nominiert worden ist, greift § 69 Spielordnung nicht, da dort ausschließlich vom Ausbleiben eines eingeteilten Schiedsrichters die Rede ist.

Insbesondere trifft folglich § 69 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe c Spielordnung nicht zu, wonach die beteiligten Vereine das Spiel ausfallen lassen können, wenn die Vorgabe aus den Buchstaben a und b (a.a.O) nicht zum Erfolg führen.

Da eine derartige Situation, also die Nichtnominierung eines Schiedsrichters für ein bestimmtes Spiel der Kreisliga D mangels vorhandener Kapazitäten, in der Spielordnung des HFV nicht geregelt ist, hat der KFA Dieburg die nachfolgende Durchführungsbestimmung festgelegt:

Spiele der Kreisliga D Dieburg, für die wegen fehlender Kapazitäten offiziell kein Schiedsrichter oder keine Schiedsrichterin nominiert werden konnte, dürfen nicht aus diesem Grund ausfallen.

Aus dem DFB-Net ist jeweils ersichtlich, ob für ein Spiel ein offizieller Schiedsrichter oder eine Schiedsrichterin eingeteilt worden ist. Sofern an der entsprechenden Stelle kein Name erscheint, ist wie folgt vorzugehen:

  1. ernsthaftes beiderseitiges Bemühen um eine/n unbeteiligte/n Schiedsrichter.
  2. ein/e unbeteiligte/r Schiedsrichter/in kann von keiner Seite abgelehnt werden.
  3. wenn unbeteiligte/r Schiedsrichter/in nicht erreichbar, Einigung auf beteiligte/n Schiedsrichter/in bzw. sonstige/n Spielleiter/in.
  4. erfolgt keine Einigung, muss der Heimverein eine/n Spielleiter/in stellen.
  5. Vermerk im Spielbericht, wie es zu der anderweitigen Spielleitung gekommen ist
  6. Bestätigung der Angaben durch Unterschriften der beiden Betreuer/innen. Dies entfällt bei Nutzung des elektronischen Spielberichts.
Oberste Priorität muss immer sein, dass gespielt wird.

Hinweis:Sollte ein Spiel nach einem Verstoß gegen diese Durchführungsbestimmung nicht zustande kommen, führt dies zur Anwendung von § 44 Strafordnung (Verschuldeter Spielausfall), und zwar in der Regel

  • gegen den Heimverein, wenn entgegen Nr. 4 der Durchführungsbestimmung keine Spielleitung gestellt wird,
  • gegen den Gastverein, wenn er sich weigert, unter der gemäß Nr. 4 der Durchführungsbestimmung vom Heimverein gestellten Spielleitung anzutreten,
  • gegen den Verein, der entgegen Nr. 2 der Durchführungsbestimmung eine unbeteiligte Spielleitung ablehnt, oder
  • ggf. gegen beide Vereine, wenn das Spiel in gegenseitigem Einvernehmen ausfällt, oder beide Vereine entgegen Nr. 2 der Durchführungsbestimmung einen unbeteiligten Schiedsrichter oder eine unbeteiligte Schiedsrichterin ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Heinz Zulauf, KFW

Quelle: http://dieburg.hfv-online.de/index.php?id=4287&tx_ttnews[tt_news]=5753&tx_ttnews[backPid]=4286&cHash=687b1f749b

Wow wer hätte das gedacht??
Wenn man nicht antritt hat man verloren, wie fair das doch ist!?

Einige Vereine Spielen so nun Woche für Woche mit 12 Mann und das ganz Offiziell :bang: