Strafanzeige gegen Merkel und de Maizière: “Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern”

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FSK 18
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Ein Bürger aus Hochheim am Main hat Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel wegen des "bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern" gestellt. Grundlage sei Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes, heißt es in der Anzeige, die hr-iNFO vorliegt.

Bundesinnenminister de Maizière wird gleichzeitig wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Einschleusen angezeigt. Das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden hat den Eingang der Anzeige auf Nachfrage von hr-iNFO bestätigt. Der Vorgang werde jetzt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Anzeigenerstatter Heiko Frischmann bemängelt, dass zwar Schleuser offiziell verfolgt würden, der Bund aber gleichzeitig Flüchtlinge in Sonderzügen nach Deutschland befördere. Frischmann sagte im Gespräch mit hr-iNFO: "Man kann doch nicht einerseits Leute wegen Schleusertums kriminalisieren, wenn sie Flüchtlinge über die Grenze fahren und dann macht die Regierung dasselbe mit Sonderzügen."

Gleiches Recht für alle

Frischmann bezieht sich darauf, dass die Deutsche Bahn im Auftrag des Bundes pro Tag drei bis fünf Sonderzüge mit jeweils bis zu 700 unregistrierten Flüchtlingen aus Österreich nach Deutschland bringt. Wir hatten darüber am Dienstag berichtet.

Dem Ankläger geht es jedoch nicht darum, Flüchtlinge aus Deutschland fernzuhalten. Aber er pocht auf gleiches Recht für alle: "Mir geht es prinzipiell einfach dadrum, wenn wir Gesetze haben, dann müssen sich alle daran halten. Und wenn die Bundesregierung sagt, wir wollen die Gesetze nicht beachten, dann muss man sie ändern. Dann muss man das zur Diskussion stellen, dann braucht man einen parlamentarischen Beschluss."


Hat die Anzeige Aussicht auf Erfolg?
Ob die Anzeige erfolgreich sein wird, hängt nach Ansicht von hr-iNFO Gerichtsreporterin Heike Borufka von vielen Faktoren ab. "Angeklagt wird immer, wenn die Wahrscheinlichkeit zu 51 Prozent besteht, dass vielleicht verurteilt wird", sagt sie.

Dafür müssten aber noch viele Fragen geklärt werden. Im Gesetz stehe, man mache sich des Schleusertums strafbar, wenn man sich dadurch einen Vorteil verschaffe - oder wenn man wiederholt und zugunsten von mehreren Ausländern handele. Auch die Frage nach einem Handeln im Notstand sei zu beantworten - und ob die Flüchtlinge aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland gekommen waren.

Quelle: Flüchtlingskrise: Strafanzeige gegen Merkel und de Maizière: "Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern"
 
ja leider, aber schön das es leute gibt die es knallhart durchziehen, respekt
 
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