Urteil: Mieter dürfen Möbel aufstellen, wo sie wollen

Neelixya

FSK 18
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Wenn Vermieter behaupten, der Schimmel in der Wohnung sei entstanden,
weil Möbel zu dicht an den Wänden stünden, können Mieter aufatmen.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) verweist auf ein Urteil des Amtsgerichtes Osnabrück,
wonach Mieter das Recht hätten, ihre Möbel aufzustellen, wo es ihnen gefalle.
Es sei zudem unzumutbar, große Möbelstücke grundsätzlich zehn Zentimeter von der Wand abzurücken –
für den Schimmel in der Wohnung müsse der Vermieter haften (AZ 14 C 385/04).