Nein ich möchte mich nicht drücken vor dem Unterhalt,
immerhin bin ich mit meiner Freundin zusammen wohnen nur nicht zusammen.
Per Zufall haben wir entdeckt wie man den Anspruch auf Unterhalt im keim erstickt!
Einfach einen Zweitwohnsitz beim Kind Melden und das auch der Unterhaltsstelle mitteilen.
Gut wäre es natürlich wenn man mit der Partnerin noch zusammen ist,
den dann wäre man ja wirklich sehr oft dort.
Jeden falls entfällt damit der Anspruch auf Unterhalt! :lehrer:
immerhin bin ich mit meiner Freundin zusammen wohnen nur nicht zusammen.
Per Zufall haben wir entdeckt wie man den Anspruch auf Unterhalt im keim erstickt!
Einfach einen Zweitwohnsitz beim Kind Melden und das auch der Unterhaltsstelle mitteilen.
Gut wäre es natürlich wenn man mit der Partnerin noch zusammen ist,
den dann wäre man ja wirklich sehr oft dort.
Jeden falls entfällt damit der Anspruch auf Unterhalt! :lehrer: