Anonymisiert

FSK 18
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Nein ich möchte mich nicht drücken vor dem Unterhalt,
immerhin bin ich mit meiner Freundin zusammen wohnen nur nicht zusammen.
Per Zufall haben wir entdeckt wie man den Anspruch auf Unterhalt im keim erstickt!

Einfach einen Zweitwohnsitz beim Kind Melden und das auch der Unterhaltsstelle mitteilen.
Gut wäre es natürlich wenn man mit der Partnerin noch zusammen ist,
den dann wäre man ja wirklich sehr oft dort.
Jeden falls entfällt damit der Anspruch auf Unterhalt! :lehrer:
 
Viele können das Falsch verstehen.
 
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Finde ich jetzt gar nicht schlimm, man muss doch nicht immer Geld von den Männern einholen,
jede Frau kann doch selbst Arbeiten gehen.
Gibt auch Paare die sind zusammen Wohnen jedoch getrennt,
da soll dann der Freund Unterhalt zahlen?! Nee geht gar nicht!
Daher eine sehr Gute Information!
 
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Sehe ich genauso, man sollte das Kriterium nicht vergessen wenn man zusammen ist!
 
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